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Medienresonanz
29.04.2020
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Steuer-Hilfe für die Wirtschaft

Handelsblatt
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Über die Finanzämter könnte der Staat krisengebeutelte Firmen schnell und unbürokratisch um Milliarden entlasten. Doch die Große Koalition traut sich nicht, vorübergehend die Verlustverrechnung für Unternehmen auszuweiten. Dabei bietet das Instrument mehrere Vorteile auf einmal: Anders als Staatskredite überlädt es Unternehmen nicht mit neuen Schulden. Stattdessen bekommen Firmen eine Steuerrückerstattung vom Finanzamt. Zugleich wird bei einer solchen Steuerrückerstattung das Geld nicht mit der Gießkanne verteilt. Mit dem Instrument würde zudem eine Lücke im staatlichen Rettungsschirm geschlossen: Von den Verlustverrechnungen könnten die Unternehmen profitieren, die zu groß sind, um direkte Zuschüsse aus den Hilfsprogrammen zu erhalten, aber zu klein, um als systemrelevant zu gelten. Also der Mittelstand. Der CDU-­Wirtschaftsrat beschreibt in einem 10-­Punkte-­Plan eine Exit­-Strategie. Die Verlustverrechnung ist dabei ein zentraler Punkt. "Um die Liquidität der Unternehmen zu stärken und Zahllasten infolge der Besteuerung vergangener Jahre zu reduzieren, müssen die Regeln des Verlustrücktrags bei Einkommen­ und Körperschaftsteuer modernisiert werden", heißt es in dem Papier. "Die Öffnungen und Erleichterungen sind für alle Steuerpflichtigen notwendig ­ neben dem vom Koalitionsausschuss erwähnten Mittelstand gilt dies insbesondere für Großunternehmen wie auch für Freiberufler und Vermieter." 

 

Lesen Sie die gesamten Artikel im Handelsblatt, S. 10.