Steuerbonus für Online-Behördengang
Wer seine Behördengänge online erledigt, sollte zur Belohnung einen Steuerbonus erhalten. Das zumindest fordert der Junge Wirtschaftsrat. In seinem Positionspapier heißt es: "Um den Bürgerneinen echten Anreiz für die Umstellung auf Online-Verfahren zu bieten,kann ein Nachlass von 5 Prozent auf die individuelle Einkommensteuer gewährtwerden."
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