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11.04.2026
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Wirtschaftsrat fordert Änderungen bei EU-Entwaldungsverordnung

WirtschaftsWoche
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Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) sollte eigentlich ein Beitrag zum globalen Waldschutz sein. Der Anspruch: Nur solche Produkte dürfen in der EU gehandelt werden, deren Herstellung nachweislich nicht mit Entwaldung in Verbindung steht. Was löblich klingt, erwies sich in der praktischen Umsetzung als bürokratisches Mammutprojekt für den Handel, die Land- und Forstwirtschaft sowie die gesamte verarbeitende Lieferkette.

Auf Druck aus Wirtschaft und Politik kam es bereits zur Verschiebung und Vereinfachung. Bis zum 30. April 2026 hat die EU-Kommission noch Zeit, weitere Änderungen vorzunehmen – dieses Fenster sollte genutzt werden. Das Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) hat dazu kürzlich bereits Vorschläge nach Brüssel übermittelt, die aus Sicht des Wirtschaftsrates aber nicht weit genug gehen.

Die WirtschaftsWoche hat nun über unsere Einschätzung der Lage berichtet und zitiert uns wie folgt:

Die Ziele der Entwaldungsverordnung sind und bleiben richtig – der Weg dorthin ist es nicht“, sagt Wolfgang Steiger, Generalsekretär des CDU-Wirtschaftsrats. Zwar gingen viele Vereinfachungen in die richtige Richtung, aber das Ausmaß unnötiger Bürokratie sei immer noch zu hoch. Gerade der Mittelstand würde mit aufwendigen Datenerhebungen, permanenten Dokumentationspflichten und der Pflicht zur Rückverfolgung bis zur einzelnen Parzelle konfrontiert, was technisch und organisatorisch viele Betriebe überfordert, so Steiger. Hinzu komme, dass viele Rohstoffe schlicht nicht bis zur einzelnen Anbaufläche rückverfolgbar seien und in vielen Ländern gar keine Entwaldung mehr stattfinde.

Die aktuellen Vereinfachungsvorschläge der Bundesregierung aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium sehen immer noch die Forderung nach regionalen Sammelmeldungen für Erzeuger vor. Das wäre aber gar nicht nötig, wenn man eine Null-Risiko-Kategorie einführen würde. In den allermeisten Ländern – insbesondere der EU – findet keine Entwaldung mehr statt. Die Wirtschaft und insbesondere der Handel fordern daher für solche Länder eine Null-Risiko-Kategorie sowie ein digitales Erfassungssystem, damit Unternehmen verbleibende Prüfpflichten schnell und effizient umsetzen können. Auch bereits bestehende Zertifikate sollten als vollständige Nachweise anerkannt werden, wenn sie der EUDR-Compliance entsprechen.

Den vollständigen Artikel der WiWo finden Sie hier, unser Positionspapier steht hier für den Download bereit.