Positionspapier
13.04.2026
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EUDR: Bürokratie statt Waldschutz

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Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) sollte eigentlich ein Beitrag zum globalen Waldschutz sein. Der Anspruch: Nur solche Produkte dürfen in der EU gehandelt werden, deren Herstellung nachweislich nicht mit Entwaldung in Verbindung steht. Was löblich klingt, erwies sich in der praktischen Umsetzung als bürokratisches Mammutprojekt für den Handel, die Land- und Forstwirtschaft sowie die gesamte verarbeitende Lieferkette.

Auf Druck aus Wirtschaft und Politik kam es bereits zur Verschiebung und Vereinfachung. Bis zum 30. April 2026 hat die EU-Kommission noch Zeit, weitere Änderungen vorzunehmen – dieses Fenster sollte genutzt werden. Das Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) hat dazu kürzlich bereits Vorschläge nach Brüssel übermittelt, die aus Sicht des Wirtschaftsrates aber nicht weit genug gehen.

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