Positionspapier
13.10.2025
Drucken

Stellungnahme des Wirtschaftsrates zum Entwurf des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG)

©None

Der vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) sollte im Bundestag dringend nachgebessert werden. Statt dringend notwendiger Verbesserungen bei Planungssicherheit, Finanzierung und Entbürokratisierung droht die Reform in ihrer jetzigen Form die ohnehin angespannte Versorgungslage in vielen Regionen weiter zu verschärfen. Das Krankenhausreformanpassungsgesetz bleibt weit hinter den Erwartungen und den Anforderungen einer modernen Versorgungsstruktur zurück. Es löst keines der strukturellen Probleme, die zur derzeitigen Krise vieler Kliniken geführt haben. In ländlichen Regionen droht eine neue Welle von Unsicherheit, Klinikschließungen und Versorgungsengpässen.

Der Entwurf verfehlt zentrale Zielsetzungen:

  • Die Länder verlieren weiter an Planungshoheit. Künftig können Ausnahmen bei Leistungsgruppen nur noch befristet und ausschließlich im Einvernehmen mit den Krankenkassen beschlossen werden – ohne Einbindung der Krankenhäuser selbst. Damit werden die zentralen Akteure vor Ort, die tagtäglich die Versorgung sicherstellen, aus dem Entscheidungsprozess ausgeschlossen.
  • Die föderale Struktur der Krankenhausplanung wird faktisch ausgehöhlt. Verfassungsrechtlich den Ländern zugewiesene Kompetenzen werden de facto auf den Bund und die Krankenkassen verlagert.
  • Die Entscheidung, an der Vorhaltefinanzierung als zentrales Finanzierungsinstrument festzuhalten, ist falsch. Dieses Modell verfehlt seinen Zweck, weil es keine stabile Basis für wirtschaftlich tragfähige Strukturen schafft. Kliniken, die ihr Leistungsspektrum anpassen müssen, erhalten keine ausreichenden Ausgleiche für wegbrechende Erlöse. Das gefährdet insbesondere die Grund- und Regelversorgung in der Fläche.

Von Entbürokratisierung keine Spur. Kleinteilige Vorgaben, neue Berichtspflichten und starre Strukturen drohen, die Verwaltungsbelastung weiter zu erhöhen, statt Freiräume für medizinische Qualität und Innovation zu schaffen. Es ist unverständlich, dass das von der CDU geführte Gesundheitsministerium zentrale Fehlkonzepte der SPD-Planungen fortführt, statt eine eigene, praxistaugliche Handschrift zu zeigen.

Bei folgenden Punkten ist eine Änderung geboten:

  • Mehr Planungsspielräume für Länder und Krankenhäuser, um regionale Versorgungslücken zu verhindern
  • Eine echte Entlastung von Bürokratie, insbesondere bei Leistungsgruppen und Dokumentationspflichten,
  • Eine solide, leistungsorientierte und verlässliche Finanzierung, die wirtschaftliche Stabilität schafft und die Grundversorgung absichert.
  • In den Entscheidungsprozess zur Festlegung von Ausnahmen bei Leistungsgruppen sollten nicht allein die Krankenkassen, sondern auch die Krankenhäuser angemessen eingebunden werden.