Bundesregierung muss Hürden für Kohlendioxid-Einspeicherung abbauen
Wolfgang Steiger: Die Aufrüstung mit CCS-Technologie muss für betriebseigene Kraftwerke und bei der Bereitstellung von Fernwärme grundsätzlich erlaubt werden
Denn auch deutsche Unternehmen leisten bei der Abscheidung von Treibhausgasen technologische Pionierarbeit. Für die breite Anwendung fehlen allerdings die rechtlichen Rahmenbedingungen und die politische Klarheit. Obwohl die Bundesregierung schon im Dezember letzten Jahres eine Anpassung des Kohledioxid-Speichergesetzes in Aussicht stellte, ist das praktische Verbot von CCS in Deutschland unverändert in Kraft und die im März angestoßene Carbon Management-Strategie wird frühestens zum Jahresende erwartet. „Die Wirtschaft braucht aber jetzt Planungssicherheit, um die Freisetzung von CO2 im großen Stil zu verhindern. Die Fragezeichen bei der notwendigen Infrastruktur, den möglichen Einsatzgebieten, den Förderinstrumenten und den rechtlichen Rahmenbedingungen müssen zügig geklärt werden, damit die Unternehmen sinnvoll investieren können“, fordert Wolfgang Steiger.
„Beim Hochlauf der Einspeicherung von Kohlendioxid müssen frühere ideologische Scheuklappen abgelegt werden. Die Befürchtungen, die 2012 für die CCS-Blockade in Deutschland maßgeblich waren, sind mit den neuen Speichermethoden nicht mehr aktuell. Gleichzeitig beschreibt auch der Weltklimarat CCS als notwendig“, merkt Wolfgang Steiger an. „Jetzt brauchen wir einen technologieoffenen Ansatz, der die Potentiale von CCS in der ganzen Breite hebt. Die Aufrüstung mit CCS-Technologie muss für betriebseigene Kraftwerke des produzierenden Gewerbes und bei der Bereitstellung von Fernwärme grundsätzlich erlaubt werden und förderfähig sein. Damit machen wir zwei wesentliche Sollbruchstellen der Energiewende fit für die nächsten Jahrzehnte.“