Deutsche Verfassungsorgane sind an Bundesverfassungsgerichtsurteil gebunden
Wolfgang Steiger: Politisch gefällige EuGH-Entscheidung zuvor hat bindende Vertragsgrundlagen der EZB missachtet - Urteil aus Karlsruhe klarer Auftrag zur stärkeren parlamentarischen Beteiligung
Der Wirtschaftsrat der CDU e. V. bewertet die Drohung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland aus Brüssel sehr kritisch. "Das ist ein irritierendes Signal. Denn nach der vorherigen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs musste das Bundesverfassungsgericht auf die für die EZB bindenden Vertragsgrundlagen verweisen, die durch die Richter in Luxemburg politisch gefällig übergangen worden sind. Die Unabhängigkeit der EZB bedeutet keineswegs, dass sie außerhalb des Vertrags agieren darf, der nur durch die Ratifizierung der Parlamente der Euro-Mitgliedsstaaten legitimiert wurde. Sie schwebt nicht als Institution im luftleeren Raum. Die deutschen Verfassungsorgane sind eindeutig an die Karlsruher Entscheidung gebunden. Jetzt ist insbesondere der Deutsche Bundestag gefordert, seine Recht und Pflichten wahrzunehmen. Das Urteil aus Karlsruhe ist ein klarer Auftrag zu intensiver parlamentarischer Beteiligung“, unterstreicht der Generalsekretär des Wirtschaftsrates, Wolfgang Steiger.
Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und nicht zuletzt ein Memorandum bekannter Ex-Notenbanker weisen zurecht darauf hin, dass die EZB mit ihrem Anleihekaufprogramm unverhältnismäßig und damit außerhalb ihres Mandats gehandelt hat.„Die Kommission als ‚Hüterin der Verträge‘ hätte längst die Vertragsverletzungen einiger Mitgliedstaaten ahnden müssen, statt sich auf die EZB zu verlassen und nun mit einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland zu drohen“, kritisiert Wolfgang Steiger.
„Europäische Rettungseinsätze bedürfen der stärkeren demokratischen Legitimierung. Diese darf nicht über intransparente geldpolitische Entscheidungen umgangen werden.“ Nun sei der Bundestag, federführend der Finanzausschuss, gefragt, Rettungseinsätze demokratisch zu überprüfen und zu legitimieren und seine Expertise einzubringen. Gleichzeitig gilt es, das Mandat der EZB eindeutig festzulegen, damit ihre Unabhängigkeit auch in der Krisenpolitik gewahrt bleiben kann.