Einigung der EU-Finanzminister zu Schuldenregeln muss nachgeschärft werden
Wolfgang Steiger: „Grundsätzliche Bestätigung der Maastricht-Kriterien durch EU-Finanzminister ist erfreulich, Ausnahmen gefährden jedoch Konsolidierung“
Schuldenvergemeinschaftungen, wie sie in Folge der EU-Finanzkrise wie auch der Corona-Krise direkt oder indirekt stattgefunden haben, waren Sündenfälle, die sich nicht wiederholen dürfen. „Letztlich stellt sich sonst sowohl für die finanzstarken als auch die finanzschwachen Staaten die Frage, warum sie überhaupt Haushaltsdisziplin üben sollen, wenn Schulden am Ende doch breit verteilt werden. Letztlich verlieren die Staaten dann in einer Verschuldungsspirale ihre Handlungsfähigkeit“, sagt Wolfgang Steiger. Zugleich haben in der Corona-Pandemie die schlagkräftigen Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung für Bürger und Unternehmen gezeigt, wie wichtig der vorherige jahrelange Schuldenabbau für die Flexibilität in der konkreten Krisensituation war.
Gerade für einen konsequenten Konsolidierungskurs jedoch springt der deutsch-französische Vorschlag, der nun von den EU-Finanzministern angenommen wurde, zu kurz. Mit Blick auf die noch ausstehenden Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament fordert der Wirtschaftsrat:
- Verbindliche Schuldenabbauregeln statt des vorgesehenen politischen Geschacheres mit der Europäischen Kommission
- Kürzere Fristen für die Rückkehr auf einen Schuldenabbaupfad statt des vorgesehenen maximal siebenjährigen Zeitraums für die Haushaltsanpassung
- Rückführung der Ausnahmetabestände: Ausgaben für die Verteidigung oder den Klimaschutz tragen nicht zur Steigerung des Wertschöpfungspotenzials bei und dürfen daher keinesfalls über Schulden finanziert werden.