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Pressemitteilung 22.03.2020
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Gesetzliche Verpflichtung zur Aufstockung von Kurzarbeitergeld und Beschäftigungsgarantien sind die falschen Instrumente

Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. kritisiert Forderungen der Gewerkschaften an die Bundesregierung, per Gesetz Arbeitgeber dazu zu verpflichten, das Kurzarbeitergeld für alle betroffenen Arbeitnehmer auf bis zu 100 Prozent des Lohns aufzustocken und Beschäftigungsgarantien zu geben. „Wer solche Forderungen in den Raum stellt, weiß nicht, wie hart insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen um ihr Überleben ringen. Um die Corona-Krise durchzustehen, müssen wir alle - Unternehmen wie Beschäftigte - und hoffentlich nur für wenige Monate den Gürtel enger schnallen, um dann wieder durchzustarten. Damit dies gelingen kann, die Unternehmen müssen zahlungsfähig bleiben in einer Zeit, in der nichts oder wenig produziert, verkauft oder keine Dienstleistung erbracht werden kann. Sie brauchen deshalb die Kurzarbeit und die Befreiung von den Sozialversicherungsbeiträgen. Wenn sie stattdessen jetzt von Bundesminister Hubertus Heil dazu verpflichtet werden, die Löhne von Kurzarbeitern um 20 oder womöglich sogar um 40 Prozent auf das volle Lohnniveau aufzustocken, werden sich gerade kleinere und mittelständische Betriebe von Mitarbeitern trennen müssen. Sollte dies verboten sein, bliebe vielen nur die Insolvenz. Dies wäre der völlig falsche Weg, um soziale Schieflagen zu abzufedern“, warnt Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates.

 

„Die Hilfen der Bundesregierung für Unternehmen stellen auch keine 100-Prozent-Leistung dar. Die laufenden Kosten liegen meist deutlich darüber und müssen aus Rücklagen finanziert werden. Ähnliches ist für einen befristeten Zeitraum sicherlich auch Beschäftigen zuzumuten. Aufgrund der weitreichenden Einschränkungen des Alltags und des sozialen Lebens werden größere Anschaffungen, Kleidung, Urlaube, Restaurant- oder Kinobesuche sowieso meist erst einmal verschoben. Ebensowenig fallen berufsbedingte Werbungskosten an. Wer mit den 60 bzw. 67 Prozent Kurzarbeitergeld unter die Bedürftigkeitsgrenzen unseres Sozialsystems fällt, bekommt ohnehin Lohnzuschüsse oder Transfers vom Staat“, betont Wolfgang Steiger.