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Pressemitteilung 27.10.2020
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Lieferkettengesetz realitätsfern und falsches Signal in der Krise

Wolfgang Steiger: Ein solcher nationaler Alleingang belastet deutsche Unternehmen einseitig mit zusätzlicher Bürokratie

Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. lehnt ein eigenes deutsches Lieferkettengesetz als nationalen Alleingang weiterhin ab. „In der gegenwärtigen, extrem schwierigen Wirtschaftslage wollen zwei Ministerien deutschen Unternehmen einseitig zusätzliche bürokratische Lasten aufbürden. Dieses Gesetz ist realitätsfern und ein falsches Signal in der Krise. Aus dieser Initiative spricht tiefes unternehmerfeindliches Misstrauen, weil es pauschal unterstellt, dass unsere Unternehmen Zulieferungen aus trüben Quellen beziehen würden“, betont Generalsekretär Wolfgang Steiger.

 


Es muss eigentlich Interesse der Entwicklungszusammenarbeit sein, dass wir aus ärmeren Ländern mehr Produkte beziehen. Ein solches Gesetz wirkt völlig kontraproduktiv, weil es dazu führt, dass sich deutsche Unternehmen aus schwierigen Märkten zurückziehen. Wirtschaftliche Entwicklung vor Ort wird so fahrlässig verhindert. Sollte es dennoch zu einem entsprechenden Gesetz kommen, muss dieses EU-weit einheitlich sein, um Wettbewerbsnachteile auszuschließen. „Dabei sollte selbstverständlich sein, dass jedwede gesetzgeberischen Aktivitäten mit Mehrbelastungen für die Betriebe während der Pandemie-bedingten Rezession hintenan gestellt werden“, unterstreicht Wolfgang Steiger. Auch müssen Sanktionen in jedem Fall auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt bleiben. Eine zivilrechtliche Haftung sollte außerdem ausgeschlossen sein und ein Lieferkettengesetz nicht für Unternehmen mit weniger als 10.000 Mitarbeitern gelten.