Planungs- und Baurecht endlich entschlacken
Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. bezeichnet den Vorschlag von Bundeskanzlerin Angela Merkel, Infrastrukturvorhaben in Einzelfällen per Gesetz beschleunigen zu wollen, als nicht ausreichend. „Dieser Vorschlag löst das Problem der langatmigen Planungs- und Genehmigungsverfahren in Deutschland nicht. Es bringt uns auch keinen Schritt weiter, wenn wir wieder einmal nur punktuelle Eingriffe in einem aus dem Ruder laufenden System vornehmen. Vielmehr muss das System selbst als Ganzes angegangen werden", mahnt Generalsekretär Wolfgang Steiger
Aus Sicht des Wirtschaftsrates bedarf es stattdessen dringend einer Reform des Verbandsklagerechts und der Vergabeverfahren. Auch die Bündelung von Planungs- und Ausschreibungsverfahren für Strecken und deren zugehörige Brückenbauwerke oder die Einführung einer Stichtagsregelung für Sachstand und Rechtslage bereits angefangener Verfahren zur Vermeidung immer wieder neuer Planverfahren würden einen wesentlichen Beitrag zur Entschlackung des Baurechts leisten. „Zudem müssen wir davon Abstand nehmen, EU-Vorgaben immer wieder übererfüllen zu wollen. Warum reduzieren wir nicht die Pflichten im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung durch Einführung von Schwellenwerten und ergänzen die Umweltverträglichkeitsprüfung um Abwägungsrechte. Auch sollten wir die Baubehörden personell adäquat aussatten, damit die Prozessbeschleunigung nicht durch fehlende Kapazitäten konterkariert wird?“, unterstreicht der Wirtschaftsrat-Generalsekretär.
Eine Gruppe um Generalsekretär Paul Ziemiak, hat unlängst einen 11-Punkte-Plan für schnelleres Planen und Bauen vorgelegt, der viele dieser Empfehlungen aufgegriffen hat. „Der Modernisierung unserer Infrastrukturnetze, ob im Verkehrs-, Energie- oder digitalen Sektor, wäre mehr geholfen, wenn eben diese Empfehlungen generell umgesetzt würden und nicht für einzelne Infrastrukturvorhaben Gesetze erlassen werden", so Wolfgang Steiger.