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Pressemitteilung 10.02.2022
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Wirtschaftsrat sieht Vorgehen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht kritisch

Wolfgang Steiger: Krankenkassen und Gesundheitseinrichtungen dürfen nicht die Verlierer sein - Bundesverfassungsgericht schafft Klarheit

Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. kritisiert die Debatte um das Vorgehen bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Während weiterhin unklar ist, wie genau eine solche Impfpflicht vor Ort umgesetzt werden soll, sollen die Krankenkassen nun auf Vorschlag einer Reihe von Politikern Impfnachweise der Versicherten kontrollieren und diese Informationen an die Gesundheitsämter melden. „Bei der Durchsetzung einer insgesamt in der Gesellschaft stark umstrittenen Impfpflicht staatliche Aufgaben auf die Krankenkassen abzuwälzen, ist ein sehr fragwürdiges Vorgehen. Staatliche Maßnahmen dürfen nicht immer weiter outgesourct und damit die Verantwortung auf private und andere Bereiche des gesellschaftlichen Lebens übertragen werden. Ein solches Unterfangen belastet das Vertrauensverhältnis zwischen Versicherern und Versicherten enorm“, unterstreicht Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates.

Mit seiner klaren, begrüßungswerten Entscheidung zum Eilantrag einer einrichtungs- und unternehmensbezogenen Nachweispflicht habe das Bundesverfassungsgericht einen wesentlichen Beitrag zur Überwindung der zunehmend um sich greifenden Rechtsunsicherheit geleistet. „Arbeitgeber und Beschäftigte bereiten seit nunmehr zwei Monaten mit ganzer Kraft die einrichtungsbezogene Impfpflicht vor. Ein immer wieder aufflammendes Ja-Nein-Vielleicht politischer Kräfte schafft Frustration, die es auf Basis der heutigen Entscheidung zu überwinden gilt. Krankenkassen und Gesundheitseinrichtungen dürfen bei der Umsetzung einer solchen Impfpflicht nicht die Verlierer sein“, stellt Wolfgang Steiger klar.

"Ebenso sehen sich insbesondere kleine und mittelgroße Einrichtungen im Gesundheitswesen mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht vor besonderen Herausforderungen. Sollten Tätigkeitsverbote tatsächlich ab Mitte März für Arzt- und Pflegepersonal ausgesprochen werden, ist die Versorgung der Patienten und Pflegebedürftigen gefährdet. „Die unklaren Vorgaben von Bund und Ländern versetzen die Einrichtungen in große Alarmbereitschaft. Der Gesetzgeber muss schnellstmöglich Sicherheit schaffen, um eine adäquate Gesundheitsversorgung gewährleisten zu können“, warnt Wolfgang Steiger.