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Pressemitteilung 04.04.2022
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Steuerreformen statt Umwidmung des Wirtschaftsstabilitätsfonds

Wolfgang Steiger: Statt weiter neue Schulden aufzunehmen, sollte die Bundesregierung endlich zielgerichtet und rechtssicher entlasten

Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. lehnt eine Umwidmung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds ab. „Wir unterstützen die Bemühungen der Bundesregierung, die Auswirkungen der immens gestiegenen Energiekosten und der Inflation auf die Bevölkerung und die Unternehmen abzumildern. Aber wir dürfen trotzdem die verfassungsrechtliche Verpflichtung einer nachhaltigen Haushaltspolitik sowie das EU-Beihilferecht nicht komplett aus den Augen verlieren. Es ist an der Zeit, zielgerichtet und rechtssicher zu agieren anstatt darauf zu warten, dass die EU die Unterstützungsmaßnahmen einkassiert. Sowohl aus haushälterischer wie auch steuerrechtlicher Sicht wäre der zeitliche Ausbau der Verlustverrechnungsmöglichkeiten auf mindestens drei Jahre ein geeignetes Instrument, um die Liquidität und Resilienz der Unternehmen zu verbessern und gleichzeitig die Besteuerung zeitlich lediglich zu verschieben. Damit würden wir einen Verlust von Einnahmen für den Bundeshaushalt über die Totalperiode vermeiden. Die zeitliche Ausweitung auf zwei Jahre, die im aktuellen vierten Corona-Steuerhilfegesetz vorgesehen ist, greift allerdings zu kurz. Der Großteil der Unternehmen hat in den letzten zwei Jahren aufgrund der Corona-Pandemie keine Gewinne erzielt mit denen Verluste nun verrechnet werden können. Hier muss dringend nachgebessert werden, sonst wird die gutgemeinte Anpassung wird für die Wirtschaft nutzlos sein“, warnt Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates.

Für die rohstoffintensiven Unternehmen hat der Wirtschaftsrat bereits im Wahlkampfjahr 2021 ein Steuerkonzept entwickelt, dass die Liquidität der Unternehmen sichert und gleichzeitig Mindereinnahmen für den Bundeshaushalt vermeidet. „Die Einführung einer sogenannten Rohstoffbevorratungsrücklage würde es der Wirtschaft ermöglichen, die angeschafften Rohstoffe zu bevorraten und steuermindernd geltend zu machen, ohne dass es über die Totalperiode zu einem geringeren Steueraufkommens kommt. Ebenso würde eine zeitnahe Reform der Thesaurierungsbesteuerung und des Optionsmodells zu einer Entlastung bei den Personengesellschaften führen“, erläutert Wolfgang Steiger.

Daneben ist es vordringlich, die arbeitende Bevölkerung durch einen vollkommenen Ausgleich der kalten Progression im Steuertarif zu entlasten. „Leider greift der beabsichtigte Inflationsausgleich im Steuerentlastungsgesetz 2022 zu kurz. Die Anpassung beruht auf der Annahme der Bundesregierung, dass die Inflationsrate in Deutschland in diesem Jahr drei Prozent beträgt. Führende Experten, wie auch der Sachverständigen Rat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Lage, schätzen jedoch, dass mit mindestens einer doppelt so hohen Inflationsrate von sechs Prozent zu rechnen ist. Auch hier muss die Bundesregierung ihre Hausaufgaben machen, und den Inflationsausgleich an die Realität anpassen,“ fordert Wolfgang Steiger.