Wirtschaftsrat: „Bürgergeld“-Beschluss des Bundeskabinetts bricht mit Prinzip „Fördern und Fordern“
Wolfgang Steiger: Hartz IV-Empfänger schulden den fleißigen Steuerzahlern jede Eigenanstrengung zur Überwindung ihrer Hilfsbedürftigkeit
Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. kritisiert den Beschluss des Bundeskabinetts zur Einführung eines „Bürgergeldes“ mit der weitreichenden Einschränkung von Sanktionen. Transferempfänger schuldeten den fleißigen Steuerzahlern jede Eigenanstrengung zur Überwindung ihrer Hilfsbedürftigkeit. „Das Zusammenspiel aus Fördern, aber auch Fordern hat sich als Erfolgsrezept der Hartz-Reformen erwiesen“, erklärt der Generalsekretär des Wirtschaftsrates Wolfgang Steiger.
Der Gesetzentwurf für das sogenannte „Bürgergeld“ betreibt eine weitgehende Abschaffung der Sanktionen für unkooperative Hartz-IV-Empfänger. Ganz im Gegensatz dazu setzt sich der Wirtschaftsrat dafür ein, dass die erfolgreichen Hartz-Reformen aus den Jahren nach der Jahrtausendwende mit dem Sanktionssystem für unwillige Hartz-VI-Empfänger fortgeführt statt zurückgedreht werden. Wolfgang Steiger: „Entscheidende Säule der Hartz-Reformen war die Stärkung der Eigeninitiative Arbeitsloser – auch durch spürbare Sanktionen.“
Absurd ist, dass „Bürgergeld“-Empfänger in den ersten sechs Monaten des Transferbezugs die Anweisungen des Jobcenters ungestraft ignorieren können. „Alle Studien belegen doch gerade, dass die Chancen zur Vermittlung in Arbeit für Menschen, die frisch in die Arbeitslosigkeit gerutscht sind, am besten stehen. Haben sich dagegen erst einmal ein Schlendrian in der Kooperation mit den Jobcentern wie auch die Arbeitslosigkeit verfestigt, wird die Rückkehr in Beschäftigung immer schwieriger“, stellt Wolfgang Steiger fest.
Offenbar glaubt die Bundesregierung, das Schlaraffenland sei ausgebrochen, wenn sie das Bürgergeld mit einem Regelsatz von 502 Euro auch noch um 12 Prozent über dem bisherigen Hartz-IV-Satz ansiedeln möchte und gleichzeitig dabei bleibt, dass zusätzlich die Heizkosten voll erstattet werden. Wolfgang Steiger: „Diese Erhöhung ist ein Schlag ins Gesicht der täglich hart arbeitenden Frauen und Männer, die mit ihren Steuern dafür aufkommen müssen. Und das ausgerechnet in Zeiten, in denen die finanziellen Belastungen durch Corona- und Ukraine-Krise sowie Geldentwertung ohnehin in die Höhe schießen. Es ist offensichtlich, dass die hart arbeitende Bevölkerung der Ampelkoalition egal ist.“
Überfällig ist dagegen, auch Hartz-IV-Empfängern einen Anreiz zum Energiesparen zu geben. „Es ist ein Unding, dass Hartz-IV-Empfänger für sie kostenlos sämtliche Heizungen bis zum Anschlag aufdrehen können, während diejenigen, die ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten, sich Sorgen machen, wie sie die Heizkostenrechnung bezahlen sollen. Umso dringender brauchen wir eine Heizkosten-Grenze für Hartz-IV-Empfänger – mehr als den Durchschnittsverbrauch sollte das Amt künftig nicht mehr erstatten“, fordert Wolfgang Steiger abschließend.