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Pressemitteilung 24.01.2021
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Bargeldobergrenze ist Eingriff in die Freiheit der Bürger

Wolfgang Steiger: Es gibt keine belastbare Evidenz für einen signifikanten Effekt auf Geldwäsche und Schwarzarbeit

Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. warnt vor der von der EU-Kommission geplanten Bargeldobergrenze im Zahlungsverkehr zur Bekämpfung von Geldwäsche. „Es ist überflüssig und irritierend, dass die Europäische Kommission an dem Ziel arbeitet, die Bargeldnutzung zu begrenzen“, erklärt Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates. „Bargeld ermöglicht den Bürgern Freiheit und Privatsphäre bei der Verfügung über ihr eigenes Vermögen. Ein Generalverdacht gegen Bargeldzahler ist unangebracht und nicht zielführend, denn Kriminelle nutzen schon längst andere Wege, um Einnahmen aus illegalen Geschäften zu waschen. Es gibt keine belastbare Evidenz dafür, dass Bargeldobergrenzen überhaupt einen signifikanten Effekt auf Schwarzarbeit oder Geldwäsche haben.  Mit anderen Worten: Dem organisierten Verbrechen sind Bargeldobergrenzen schlicht egal. Für die 99,9 Prozent der Bürger, die Bargeld vollkommen legal nutzen, würde die Grenze jedoch einen direkten Eingriff in ihre Freiheitsrechte bedeuten“, so Wolfgang Steiger weiter.

Aus Sicht des Wirtschaftsrates besteht zudem die Gefahr, dass Bargeldobergrenzen zukünftig zur Durchsetzung von Negativzinsen missbraucht werden könnten. „In einer von künstlichen Negativzinsen geprägten Welt schützt Bargeld vor finanzieller Repression“, ist Wolfgang Steiger überzeugt. „Mit Bargeldverboten und –begrenzungen könnten hohe Negativzinsen auf breiter Front durchgesetzt werden. Der ehemalige IWF-Chefvolkswirt Kenneth Rogoff hat genau aus diesem Grund schon vor einigen Jahren die Bargeldabschaffung ins Spiel gebracht. Solche Diskussionen beschädigen das wichtigste Gut einer jeden Währung: Das Vertrauen.“