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Pressemitteilung 31.10.2022
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Wirtschaftsrat: CDU und CSU müssen das Bürgergeld im Bundesrat stoppen

Wolfgang Steiger: Das Bürgergeld verstößt gegen das Prinzip der Eigenverantwortung und befreit Transferempfänger von Arbeitsanstrengungen

Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. unterstützt die Unionsparteien in ihrer Ablehnung des „Bürgergeld“-Gesetzentwurfs. Die von der Bundesregierung geplante Arbeitslosengeld II-Reform muss von CDU und CSU im Bundesrat gestoppt werden. Die vorgesehene kräftige Anhebung des Schonvermögens wie auch der weitgehende Verzicht auf Sanktionen verstoßen gegen den erforderlichen Vorrang von Eigenanstrengungen gegenüber einer Inanspruchnahme der Solidargemeinschaft. 

Der Generalsekretär des Wirtschaftsrates, Wolfgang Steiger, erklärt: „Der Bürgergeld-Gesetzentwurf der Ampelparteien ist ein klarer Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip, nachdem die Solidargemeinschaft nur herangezogen werden darf, wenn der Einzelne sich nicht selbst helfen kann. Nach den Vorstellungen von SPD, Grünen und FDP soll der fleißige Steuerzahler auch dann für das Bürgergeld in Anspruch genommen werden, wenn Transferempfänger über ein mitunter sechsstelliges Vermögen verfügen oder sich völlig unkooperativ gegenüber einer Arbeitsvermittlung zeigen. Diesen krassen Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip muss die Union im Bundesrat stoppen.“

„Absurd ist es außerdem, dass Bürgergeld-empfänger in den ersten sechs Monaten des Transferbezugs die Anweisungen des Jobcenters ungestraft ignorieren können“, sagt Wolfgang Steiger weiter. Alle Studien belegen, dass die Chancen zur Vermittlung in Arbeit für Menschen, die frisch in die Arbeitslosigkeit gerutscht sind, am besten stehen. Haben sich dagegen erst einmal ein Schlendrian in der Kooperation mit den Jobcentern wie auch die Arbeitslosigkeit verfestigt, wird die Rückkehr in Beschäftigung immer schwieriger.

Überfällig ist dagegen, auch Hartz IV-Empfängern einen Anreiz zum Energiesparen zu geben. „Es ist ein Unding, dass Hartz IV-Empfänger für sie kostenlos sämtliche Heizungen bis zum Anschlag aufdrehen können, während diejenigen, die ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten, sich Sorgen machen, wie sie die Heizkostenrechnung bezahlen sollen“, kritisiert Wolfgang Steiger. Umso dringender braucht es eine Heizkosten-Grenze für Hartz-IV-Empfänger: Mehr als den Durchschnittsverbrauch soll das Amt künftig nicht mehr erstatten.