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Pressemitteilung 15.11.2023
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Wirtschaftsrat erfreut über die Ablehnung der Schuldenumwidmung durch das Bundesverfassungsgericht

Wolfgang Steiger: „Die Schuldenbremse darf nicht durch Flucht in Schattenhaushalte umgangen werden. Ausgabendisziplin ist ein Gebot der Generationengerechtigkei

Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. zeigt sich erfreut über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Verschiebung von 60 Milliarden Euro an nicht benötigten, ursprünglich zur Bewältigung der Corona-Krise vorgesehenen Krediten in den Klima- und Transformationsfonds für nichtig erklärt hat. „Zurecht haben die obersten Richter diese Umgehung der Schuldenbremse mittels der Flucht in einen Schattenhaushalt abgelehnt“, sagt der Generalsekretär des Wirtschaftsrates Wolfgang Steiger. „Die Bundesregierung muss ihre Ausgaben durch die laufenden Einnahmen decken und dazu Priorisierungen vornehmen. Solide Haushaltspolitik ist ein Gebot der Generationengerechtigkeit.“

Wolfgang Steiger: „Besonders in dieser wirtschaftlich angespannten Zeit müssen wir zu einer soliden Haushaltspolitik zurückkehren. Das Bundesverfassungsgericht weist hierfür mit seiner Ablehnung der Schuldenumwidmung den Weg. In der jetzigen Phase gestiegener Zinsen die Schuldenbremse über den Schattenhaushalt „Klima- und Transformationsfonds“ umgehen zu wollen, wäre für die künftigen Zinsausgaben des Bundes fatal. Zum Glück ist dieser Irrweg nun durch die obersten Richter verstellt worden. Die Zinsausgaben haben sich ohnehin bereits von 2021 bis 2023 auf heute knapp 40 Milliarden Euro verzehnfacht und damit selten gekannte Höhen erreicht. Diese explodierenden Zinslasten werden uns über die nächsten Jahre wie ein schwerer Mühlstein begleiten.

Wir müssen dazu bedenken, dass eine expansive Ausgabenpolitik die gegenwärtige Inflation weiter anheizen würde. Damit stiegen dann nicht nur die Preise, sondern auch die Zinsen müssten von der EZB zur Eindämmung der Inflation weiter angehoben werden. Deutschland drohe dann in einen Teufelskreis aus Zinssteigerungen und Überschuldung zu geraten, aus dem wir uns nur schwer befreien könnten.

Gleichzeitig sei noch einmal die grundsätzliche Bedeutung der Schuldenbremse betont, die auch auf Betreiben des Wirtschaftsrates im Grundgesetz verankert wurde: Sieben Jahre mit ausgeglichenen Haushalten bis zur Corona-Krise zeigen die Wirksamkeit der Schuldenbremse. Keine neuen Schulden zulasten der jungen und nachfolgenden Generationen, das ist ein Gebot der Generationengerechtigkeit. Bei moderater Verschuldung halten sich auch die Zinslasten der öffentlichen Haushalte im Rahmen, es bleibt mehr Spielraum für Zukunftsinvestitionen. Keinesfalls darf die Bundesregierung die Schuldenbremse durch die Flucht in Schattenhaushalte außer Kraft setzen, wie auch das Bundesverfassungsgericht urteilt.

Statt neuer Schulden ist die Bundesregierung gefordert, endlich ihre Projekte zu priorisieren und an anderen Stellen Kosten einzusparen, beispielsweise bei den galoppierenden Sozialausgaben. Die Bundesregierung muss sich beispielsweise der Frage stellen, ob sie die inzwischen knapp 26 Milliarden Euro für das Bürgergeld oder 50 Milliarden Euro für den Umgang mit Flucht und Migration weiter zahlen möchte. Ich appelliere daher nachdrücklich an Bundesfinanzminister Linder, sich in seinem Kurs der Schuldenvermeidung nicht beirren zu lassen.“