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Pressemitteilung 02.05.2021
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Wirtschaftsrat: EU-Mindestlohn treibt Arbeitslosenzahl hoch und spaltet Europa

Wolfgang Steiger: Arbeitsmarktflexibilisierung wäre das Gebot der Stunde, diese Kompetenz liegt eindeutig in der Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten <br />

Berlin, 03. Mai 2021. Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. warnt vor einer noch höheren Arbeitslosenzahl in Südeuropa durch einen EU-Mindestlohn. „Schon vor der Corona-Krise lagen die Arbeitslosenquoten in Spanien, Italien und Griechenland zwischen 10 und 20 Prozent“, erklärt Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates. „In Südeuropa ist das Lohnniveau im Wettbewerb des europäischen Binnenmarktes also ganz offensichtlich schon jetzt zu hoch. Wenn Forderungen von SPD und Teilen der europäischen CDU nach einem EU-Mindestlohn von 60 Prozent des jeweiligen Medianlohns Realität würden, rutschten noch viel mehr Menschen in Armut durch Arbeitslosigkeit.“


Seit der Einführung einer Gemeinschaftswährung fällt innerhalb des Euroraums der Wechselkurs nationaler Währungen als Anpassungsmechanismus aus, wenn ein Land mit seinen Gütern wegen zu geringer Produktivität nicht wettbewerbsfähig ist. Umso wichtiger sind aus Sicht des Wirtschaftsrates flexible Lohnstrukturen. „Wer einen EU-Mindestlohn fordert, treibt damit die EU-Staaten in ihrer ökonomischen Leistungsfähigkeit noch weiter auseinander und verkennt zugleich die dramatische Arbeitsmarktlage in Südeuropa“, warnt Wolfgang Steiger. „Was zu tun wäre, hat in Deutschland vor rund 15 Jahren die SPD-geführte Bundesregierung vorgemacht: Mit den Hartz-Reformen wurden erfolgreich der Arbeitsmarkt flexibilisiert und Millionen von Menschen in Jobs gebracht. Produktivität und Entlohnung der vormals Arbeitslosen sind seither zügig angestiegen. Gleichzeitig wurde die deutsche Wirtschaft wieder wettbewerbsfähig und entwickelte sich in kürzester Zeit vom Bremsklotz zur europäischen Wachstumslokomotive.“

Die Gestaltung der Arbeitsmarktpolitik liegt jedoch eindeutig in der Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten. Eine europäische ,one size fits all‘-Lösung wäre ein krasser Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip. „Als Kollateralschaden eines europäischen Mindestlohns würde zudem auch die Tarifautonomie in Deutschland ad absurdum geführt, denn ein gesetzlicher Mindestlohn von 60 Prozent des Medians läge in Deutschland bei etwa 12,50 Euro die Stunde“, sagt Wolfgang Steiger. „Damit wären Tarifvereinbarungen mit niedrigeren Stundenlöhnen Makulatur.“