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Pressemitteilung 10.12.2020
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Wirtschaftsrat fordert Große Koalition auf: Sanierungsrecht auskoppeln und noch 2020 zu beschließen

Wolfgang Steiger: Das Gesetz darf nicht mit der heißen Nadel gestrickt werden, wir brauchen dringend auch Lösungen für den Mittelstand<br />

Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. appelliert an die Große Koalition, die wichtige Sanierungsfrage für überschuldete Unternehmen aus der Umsetzung der EU-Restrukturierungsrichtlinie auszukoppeln und bis Jahresende in geltendes Recht umzusetzen, sofern diese Woche kein tragfähiger Konsens für das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts gefunden wird. „Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen läuft Ende Dezember aus. Die Umsetzung der EU-Restrukturierungsrichtlinie, die ein vorinsolvenzrechtliches Sanierungsverfahren ermöglicht, kann Unternehmen, die nachweislich durch die Corona-Pandemie in Schieflage geraten sind, eine Perspektive außerhalb der Insolvenz bieten. Die bisherige Komplexität und die damit verbundenen Beratungskosten des neuen Sanierungsrechts dafür, dass kleine und mittelständische Unternehmen das Verfahren nicht wahrnehmen können. Hier besteht in vielen Punkten erheblicher Nachbesserungsbedarf. Das Gesetz darf keinesfalls zu einem  Instrument verkommen, das weder die Gläubigerrechte ausreichend schützt, noch krisengebeutelten Unternehmen unter die Arme greift“, warnt Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates.

Der Wirtschaftsrat fordert seit Beginn der Krise die rasche Umsetzung der EU-Restrukturierungsrichtlinie bis Ende des Jahres. So können Unternehmen die ein funktionierendes Geschäftsmodell betreiben und nachweislich durch die Corona-Pandemie überschuldet sind, einen lückenlosen Übergang von der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht in das neue Sanierungsrecht für die Unternehmen wahrnehmen. „Es ist jetzt vordringlich, das Sanierungsrecht unter Wahrung der Gläubigerrechte auch für kleine und mittlere Unternehmen nutzbar zu machen. Wir dürfen ein Scheitern des Gesetzes bis Ende Dezember nicht zulassen, wenn wir die drohende Insolvenzwelle noch abmildern wollen. Der Gesetzesentwurf enthält neben dem neuen Sanierungsrecht weitere Änderungen, über die durchaus zu einem späteren Zeitpunkt beraten werden könnte. Der Wirtschaftsrat fordert daher, das neue Sanierungsrecht aus dem Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts herauszulösen, damit die verbleibende Zeit für die dringend notwendige Überarbeitung genutzt werden kann. Das Sanierungsrecht ist zu wichtig, um jetzt mit der heißen Nadel gestrickt zu werden und gleichzeitig braucht die Wirtschaft es unbedingt mit Beginn des Jahres. Ansonsten bleibt vielen mittelständischen Unternehmen nur der Weg in die Pleite“,  betont Wolfgang Steiger.