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Pressemitteilung 03.11.2020
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Wirtschaftsrat fordert weiteren Ausbau des Verlustrücktrags

Wolfgang Steiger: Bundesregierung muss endlich handeln und unternehmerische Eigenverantwortung stärken<br />

Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. bestärkt seine Forderung nach einem Ausbau des Verlustrücktrags in Einkommen- und Körperschaftsteuer. Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrats, fordert von der Bundesregierung ein entschlossenes und schnelles Handeln: „Das zögerliche Vorgehen der Bundesregierung im Sommer bei einer ersten Ausweitung des Verlustrücktrags reicht angesichts der schweren Auswirkungen der zweiten Infektionswelle nicht mehr aus. Gerade kleine und Mittelstände Unternehmen, sowie Solo-Selbstständige - die am meisten von der Krise betroffen sind - würden von einem günstigeren Verlustrücktrag profitieren."

Wolfgang Steiger begründet die Forderung mit steuerrechtlichen wie volkswirtschaftlichen Zwecken: „Der Fiskus pumpt derzeit Milliarden über Kredithilfen und Zuschüsse in die Wirtschaft. Das kann nicht ewig so weitergehen. Durch die Ausweitung des Verlustrücktrags auch mehrere zurückliegende Jahre - nicht nur wie bisher eines, können zielgerecht, krisengeschüttelte Unternehmen ihre 2020 erzielten Verluste auf vorangegangene Jahre übertragen und frühere Steuerzahlungen zurückfordern. Die Erhöhung des Höchstbetrags im Sommer 2020 half gerade größeren Unternehmen - der Mittelstand ist aber auf einen längeren Rücktragszeitraum angewiesen." Der Verlustrücktrag wirkt dabei ähnlich wie eine Steuerstundung, da Verluste stets nicht steuerlich belastet werden. „Bundesfinanzminister Scholz hat Ende Oktober 2020 betont, dass wir weiter trockenes Pulver für Krisenmaßnahmen haben. Er muss diese finanziellen Mittel jetzt nutzen, um die Liquidität zu stützen. Dass der Bundesfinanzminister diese Maßnahmen wegen angeblicher Überforderung der Finanzämter durch die Änderung der Steuerbescheide nicht umsetzen will, kann man nicht gelten lassen. Anstatt hier Alternativvorschläge zu vorzulegen oder die Verwaltung bei der Umsetzung zu unterstützen, sperrt sich der Bundesfinanzminister gegen jegliches Handeln. Dass die Verwaltung die Verlustrückträge angeblich nicht umsetzen kann, ist völlig unverständlich. In Finanzämtern ist es Gang und Gebe, dass Steuerfälle - und damit Steuererklärungen - oft für mehrere Jahre geändert werden müssen. Das ist durch die Anpassung von Vorauszahlungen, Anpassungen an Außenprüfungen und den bereits erfolgten Verlustrückträgen mehr als bewiesen", betonte Wolfgang Steiger.

Der Wirtschaftsrat fordert daher weitere, vorbereitende Schritte, um den Krisenmodus der Wirtschaft und Finanzpolitik zu verlassen. „Wir müssen feststellen, dass die COVID-19-Pandemie und ihre wirtschaftlichen Auswirkungen uns noch lange begleiten werden. Die kurzatmige Politik der letzten Monate gilt es daher zu stoppen. Gerade die Wirtschaftspolitik - und damit auch die Steuerpolitik - müssen Bürgern, Selbstständigen und Unternehmen wieder Perspektiven eröffnen anstatt sie weiter zu verunsichern. Durch Steuerstrukturpolitik wie die Erleichterung beim Verlustrücktrag, kann ein erster Schritt in diese Richtung unternommen werden", ist Wolfgang Steiger überzeugt.