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Pressemitteilung 16.12.2020
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Wirtschaftsrat fordert zügige Auszahlung der Liquiditätshilfen

Wolfgang Steiger: Zeitlicher Verzug zwischen Beantragung und Auszahlung hat existenzbedrohende Folgen für Unternehmen

 Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. fordert die Bundesregierung auf, die Überbrückungshilfen für Unternehmen schneller auszuzahlen. „Die Untätigkeit der Ministerien darf unsere Unternehmer nicht bestrafen. Die Wirtschaft befindet sich seit Monaten im Krisenzustand. Das kann es doch nicht sein, dass es den Ministerien jetzt auffällt, dass sie noch keine IT-Lösung für die Antragsstellung der neuen Überbrückungshilfen und Berechnung für die Auszahlung der November- und Dezemberhilfen haben. Wenn die Unternehmer das Vertrauen in die deutsche Politik nicht verlieren sollen und wir in Deutschland nicht noch weniger Unternehmen haben wollen, müssen wir nun zügig gegensteuern. Warum nicht auf bewährte Lösungen zurückgreifen und die bestehenden Strukturen in den Finanzämtern zur Beantragung, Berechnung und Auszahlung der Hilfen nutzen?", fragt  Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates.

Gleichzeitig gilt es unbedingt den Betrachtungs- und Bemessungszeitraum zu beachten. „Sorge bereitet dem besonders stark betroffenen Einzelhandel die monatsweise Betrachtung für die  November- und Dezemberhilfen. Hier müssen die Umsätze dringend "like for like" verglichen werden, also auch wirklich die Umsätze, die im Lockdown vom 16.12.2020 bis 10.01.2021 nicht realisiert werden konnten, mit denen im Vorjahreszeitraum vom 18.12.2019 bis 12.01.2020. Wenn das nicht passiert, werden viele Händler erhebliche Probleme bekommen und ihr Geschäft steht vor dem Aus“, betont Wolfgang Steiger.  

Der Wirtschaftsrat setzt sich zudem seit Beginn der Krise dafür ein, Erleichterungen im  Steuerrecht zur finanziellen Unterstützung der krisengebeutelten Unternehmen zu nutzen. „Statt immer neue Hilfsprogramme mit sich ändernden Zugangsvoraussetzungen aufzulegen, bedarf es daneben jetzt einer zielgerichteten Alternative. Die Anhebung des Verlustrücktragsvolumens hilft vor allem größeren Unternehmen, die ihre Verluste dann weitestgehend verrechnen dürfen. Kleine und mittelständische Unternehmen - vom Bäcker bis zum Inhaber eines Bekleidungsgeschäfts - würden stark von einem längeren Rücktragszeitraum von mindestens zwei Jahren profitieren. Diese Lösung führt zu keiner milliardenschweren Haushaltsbelastung, die über die nächsten Jahrzehnte getilgt werden muss“, erklärt Wolfgang Steiger.