Wirtschaftsrat fordert zügige Novellierung des Sanierungs- und Insolvenzrechts
Wolfgang Steiger: „Große Gefahr des Überschwappens auf die Gläubiger“
Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. unterstützt den Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts, fordert jedoch eine schnellere Umsetzung. „Angesichts der drohenden Insolvenzwelle und dem Wegfall von tausenden Arbeitsplätzen darf keine weitere Zeit verlorengehen, das Gesetz muss schnellstmöglich verabschiedet werden, spätestens bis zum Jahresende“, fordert Generalsekretär Wolfgang Steiger. „Der Entwurf enthält mit dem erleichterten Zugang zum vorinsolvenzrechtlichen Sanierungsverfahren und der Eigenverwaltung für Unternehmen, die lediglich aufgrund der Corona-Krise in Schieflage geraten sind, maßgebliche Forderungen des Wirtschaftsrates. Durch eine zügige Umsetzung kann sichergestellt werden, dass Unternehmen trotz coronabedingter Überschuldung mit Einverständnis ihrer Gläubiger die Chance auf eine Sanierung haben“
„Es besteht die große Gefahr des Überschwappens auf die Gläubiger. Bei der Umsetzung müssen deshalb auch ihre Rechte besser berücksichtigten werden, da sie, statistisch gesehen, im Rahmen einer Insolvenz auf 96,1 Prozent ihrer Forderungen verzichten“, mahnt Wolfgang Steiger weiter. „Zudem sollte von einer weiteren Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht abgesehen werden, da diese die Probleme nur vertagt und einen massiven Eingriff in die Gläubigerrechte darstellt. Auch birgt sie die Gefahr, dass gesunde Unternehmen von überschuldeten Unternehmen in den Insolvenzstrudel gezogen werden. Die Aushebelung der marktwirtschaftlichen Ordnungs- und Kontrollfunktion des Insolvenzrechts muss daher schnellstmöglich beendet und sollte nicht verlängert werden“.