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Pressemitteilung 28.01.2021
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Kompromiss zur Mantelverordnung jetzt verabschieden

Wolfgang Steiger: Der Vorschlag ist nicht perfekt, noch längere Verhandlungen wären aber nicht hinnehmbar

Der Wirtschaftsrat unterstützt den nach über 16 Jahren Verhandlung vorliegenden Kompromissvorschlag für die Mantelverordnung inklusive Ersatzbaustoffeverordnung und fordert nun eine rasche Verabschiedung. „Es wäre ein Armutszeugnis für den Industrie- und Wirtschaftsstandort Deutschland, wenn wir es nach 16 Jahren nicht endlich schaffen, diese Verordnung auf den Weg zu bringen“, mahnt Generalsekretär Wolfgang Steiger. „Gelingt das nicht bis zum Ende der Legislaturperiode, wäre dies ein herber Rückschlag für die Kreislaufwirtschaft in Deutschland. Betroffene Unternehmen müssten sich auch weiterhin mit einem föderalen Flickenteppich herumschlagen und je nach Bundesland im Recycling von Abfällen aus dem Straßen- oder Wohnungsbau unterschiedlich vorgehen. Einheitliche und rechtsverbindliche Vorgaben der Mantelverordnung sind Voraussetzung für das Recycling und die Kreislaufwirtschaft.“, so Wolfgang Steiger.

 

Der Wirtschaftsrat warnt deshalb vor einer Blockade im Kabinett, die derzeit vor allem durch das Bundesbauministerium von Horst Seehofer droht. Damit wäre eine Verabschiedung vor der Bundestagswahl unmöglich. Die Recyclingbranche befürchtet aufgrund sinkender Verwertungsqouten einen steigenden Deponiebedarf und damit steigende Baukosten, vor allem im Straßenbau – aus Sicht des Wirtschaftsrates muss die öffentliche Hand diese Folge im Blick haben. „Natürlich ist die Mantelverordnung in ihrer vorliegenden Form nicht perfekt“, sagt Wolfgang Steiger. „Für den einen oder anderen wird sie sicher auch Mehraufwand bedeuten. Aber die Verhandlungen jetzt noch weiter in die Länge zu ziehen, ist schlicht nicht hinnehmbar und wäre eine Zumutung für alle betroffenen Unternehmen. Wir fordern das BMI deshalb auf, umgehend dem vorliegenden Entwurf zuzustimmen. Jeder weitere Zeitverzug und vor allem weitere inhaltliche Änderungen würden zwingend zum Scheitern der gesamten Verordnung führen.“