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Pressemitteilung 18.11.2022
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Wirtschaftsrat kritisiert fehlende Berücksichtigung der ambulanten Rehabilitationseinrichtungen bei Entlastungszahlungen

Wolfgang Steiger: Ambulante Reha-Einrichtungen dürfen bei den Kostenzuschüssen nicht vergessen werden


Berlin, 18.11.2022. Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. kritisiert die fehlende Berücksichtigung der ambulanten Reha-Einrichtungen bei den angedachten Entlastungszahlungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Im Gesetzentwurf des BMAS zum Thema „Energiepreisbremse 2022“ werden die ambulanten Leistungserbringer erneut nicht als antragsberechtigt vorgesehen. Bislang sind keine Einrichtungen mit Zulassung nach § 111c SGB V aufgeführt.
 
"Es ist unverständlich, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in dieser akuten Krisensituation noch immer nicht begriffen hat, wie wichtig die Gesamtheit unserer Gesundheitseinrichtungen für die Versorgung der Bevölkerung ist“, kritisiert Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates. Es gebe keine sachliche Begründung, warum ambulante Rehabilitationseinrichtungen diskriminiert werden. Es brauche daher unverzüglich eine Aufnahme in den Gesetzesentwurf zur Energiepreisbremse. Denn obwohl für die ambulanten Reha-Einrichtungen keine nächtliche Unterbringung von Patienten möglich sei, würden gleiche oder sogar höhere Anforderungen an die strukturellen (u.a. Bewegungsbäder, Essensversorgung, Qualitätsmanagement) und personellen Voraussetzungen (u.a. Fachärzte, Psychologen, Beratungsdienste, Therapeuten, Fahrdienste u.v.m.) gestellt. Deren Kosten seien im Zuge der Inflation zuletzt kräftig angestiegen.