Wirtschaftsrat kritisiert geplante Schaffung eines Unternehmensstrafrechts
Wolfgang Steiger: Entfremdung von Wirtschaft und Gesellschaft wird weiter befeuert
Berlin, 17.06.2020. Der Wirtschaftsrat der CDU kritisiert den Gesetzesentwurf für ein „Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft“. Diese geplante Schaffung eines Unternehmensstrafrechts gängele die gesamte Privatwirtschaft mit neuen bürokratischen Auflagen wegen der Vergehen Einzelner. „Wenn das die Mittelstandsstrategie der Bundesregierung ist, sollten wir uns ernsthafte Sorgen um den Standort Deutschland machen. In einer Zeit, in der die Wirtschaft massiv mit den Folgen der Corona-Krise zu kämpfen hat, ist das das denkbar schlechteste Signal, das die Politik senden kann“, warnt Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates.
„Die Vergehen Einzelner werden als Begründung dafür genommen, die gesamte Wirtschaft und vor allem den Mittelstand mit immer neuen bürokratischen Auflagen, etwa der Schaffung aufwendiger Compliance-Strukturen, zu überziehen“, prangert Wolfgang Steiger an. „Auch wird mit zweierlei Maß gemessen. Während die Privatwirtschaft unter das Gesetz fällt, soll das so genannte Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft nicht für Unternehmen der öffentlichen Hand gelten. Was ist das für ein Weltbild? Pünktlich zum Gedenken an den 17. Juni erinnert dieses Vorhaben eher an die DDR als an die freiheitliche Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik", führt Wolfgang Steiger die Kritik weiter aus.
„Das seit Jahren von der SPD getriebene Vorhaben ist nicht nur vollständig überzogen, es ist zudem hervorragend dazu geeignet, die Entfremdung von Wirtschaft und Gesellschaft weiter zu befeuern“, macht Wolfgang Steiger deutlich. Überhaupt müsse man sich fragen, welches Ziel das Gesetz verfolge. Schließlich habe der Staat bereits breitgefächerte Möglichkeiten Unternehmen bei Verstößen zu ahnden. „Wirtschaftskriminalität muss bekämpft werden, das ist keine Frage. Sehr zweifelhaft ist jedoch, ob dieses Vorhaben dafür das probate Mittel ist. Unternehmen, die gegen Gesetze verstoßen, können schon heute dafür belangt werden, erläutert Wolfgang Steiger. So sind etwa im Ordnungswidrigkeitenrecht bereits hohe Bußgeldzahlungen, zum Beispiel bei Kartellverstößen, vorgesehen. Zudem erlaubt es den Zugriff auch auf Rechtsnachfolger. „Auch bei anderen Vergehen ist der Staat nicht machtlos. Die Gewerbeaufsicht kann jeden Chemiebetrieb schließen, der die Umwelt massiv schädigt, jedes Lebensmittelwerk, das seinen Kunden krank machende Produkte verkauft. Dem Kraftwerksbetreiber kann die Lizenz, dem Taxiunternehmer die Zulassung entzogen werden. Wozu also ein solches neues Gesetz?“, stellt Wolfgang Steiger das Vorhaben in Frage.