Cookie-Einstellungen

Pressemitteilung 04.10.2022
Drucken

Wirtschaftsrat kritisiert mangelhafte Abstimmung mit den Ländern

Wolfgang Steiger: Das Steuerrecht hätte zumindest für Unternehmen Maßnahmen zur Liquiditätsversorgung geboten, die den Bundeshaushalt nicht belastet hätten

Berlin, 04.10.2022. Der Wirtschaftsrat unterstützt die Bemühungen der Bundesregierung, die Auswirkungen der gestiegenen Energiepreise auf die Bevölkerung und die Unternehmen abzumildern. „Es ist richtig, jetzt Lösungen zu finden, die zu einer Entlastung von Bevölkerung und Unternehmen führt. Allerdings dürfen wir dabei nicht die künftige Krisenresilienz des Bundeshaushalts aus den Augen verlieren. Das dritte Maßnahmenpaket der Bundesregierung umfasst ein Volumen von 65 Milliarden Euro, daneben soll der Wirtschaftsstabilisierungsfonds mit neuen Kreditermächtigungen in Höhe von 200 Milliarden Euro ausgestattet werden. Mit anderen Worten: Wir genehmigen uns einen weiteren großen Schluck aus der Schuldenpulle und setzen so durch steigende Zinsen unsere zukünftige finanzielle Handlungsfähigkeit einem unkalkulierbaren Risiko aus. Dabei hätte es im Steuerrecht durch eine Reform der Verlustverrechnungsmöglichkeiten und durch die pauschalen Herabsetzung von Vorauszahlungen auf die Gesamtperiode für Unternehmen durchaus haushaltsneutrale Liquiditätshilfen gegeben“, kritisiert Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates.

Neben der wenig zielgenauen Ausgestaltung einiger Aspekte der Entlastungspakete fällt vor allem die mangelhafte Abstimmung der Bundesregierung mit den Ländern auf. „Die aktuelle Diskussion über die Finanzierungsbeteiligung der Länder resultiert doch allein aus der mangelhaften Kommunikation der Bundesregierung. Angesichts eines Überschusses der Länder in Höhe von 23,6 Milliarden Euro und der Tatsache, dass der Bund immer weitere Kernaufgaben der Länder übernommen hat, dürfte eine Beteiligung an der Finanzierung von Hilfen außer Frage stehen. Jedoch hätte die Bundesregierung solche Maßnahmenpakete im Vorfeld mit den Länderchefs abstimmen müssen. Dann wären möglicherweise auch zielgenauere Alternativen, wie die Reform der Verlustverrechnungsmöglichkeiten, vereinbart worden“, betont Wolfgang Steiger.