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Pressemitteilung 24.08.2020
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Wirtschaftsrat lehnt Lieferkettengesetz weiterhin ab

Wolfgang Steiger: Gut gemeint, ist nicht immer gut gemacht

Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. lehnt ein Lieferkettengesetz weiterhin ab. „Es kann nicht sein, dass die Bundesregierung mitten in der größten Rezession der deutschen Nachkriegsgeschichte den Unternehmen mit dem Lieferkettengesetz ohne Not neue Steine in den Weg legt“, erklärt Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates. Die Bundesregierung will morgen über die Eckpunkte eines solches Gesetzesvorhaben beraten.

Schon vor der Krise hat sich der Wirtschaftsrat deutlich gegen ein Lieferkettengesetz auf nationaler Ebene positioniert. Sorgfaltspflichten in der Lieferkette sind wichtig und deutsche Unternehmen kommen diesen bereits in herausragender Weise nach wie das Beispiel des „Grünen Knopfs“ zeigt. Dies jedoch gesetzlich festzuschreiben, würde bedeuten, dass deutschen Unternehmen ein erheblicher Wettbewerbsnachteil entstünde. „Es darf bei diesem Thema keinesfalls einen nationalen Alleingang Deutschlands geben, der mittelständischen Familienunternehmen neue Sonderlasten auferlegt. Wenn dann muss über ein Lieferkettengesetz auf europäischer, besser noch über eine Abstimmung auf G20-Ebene, nachgedacht werden. Ansonsten hätte die deutsche Wirtschaft nicht nur gegenüber chinesischen und US-amerikanischen Unternehmen das Nachsehen, sondern auch gegenüber der Wirtschaft in europäischen Nachbarländern“, betont Wolfgang Steiger. „Eine rechtssichere Überprüfung der gesamten Lieferkette ist von Unternehmen, insbesondere für mittelständische Familienunternehmen, schlicht nicht darstellbar. Sie besitzen keine umfänglichen CSR-Abteilungen, geschweige denn das völkerrechtliche und politikwissenschaftliche Knowhow, das große Unternehmen aufbieten können. Sie werden mit diesem Gesetz massiv im Wettbewerb benachteiligt.“

Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der Krise. Wolfgang Steiger mahnt: „Wir müssen gerade viele Milliarden aufbringen, um viele, eigentlich wirtschaftliche Unternehmen vor der Insolvenz zu bewahren. Ein solches Vorgehen in dieser Situation ist ein Schlag ins Gesicht der vielen Arbeitslosen, Kurzarbeiter und Unternehmer, die unter der Rezession zu leiden haben.“