Wirtschaftsrat lehnt Provisionsdeckel für Lebensversicherungen ab
Berlin, 11.12.2019. Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. lehnt den vom Bundesfinanzministerium vorgeschlagenen Provisionsdeckel für Lebensversicherungen ab. „Angesichts der demografieanfälligen gesetzlichen Rentenversicherung müssen die Menschen in Deutschland zusätzlich eigenverantwortlich für ihr Alter vorsorgen. Gerade bei erklärungsbedürftigen, komplexen Produkten wie Lebensversicherungen sind eine gute Beratung und die individuelle Auswahl des richtigen Produktes entscheidend. Das braucht Zeit und kompetente Berater, die auch anständig entlohnt werden müssen“, betont Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates.
„Und in Deutschland werden Kunden von Versicherungsvermittlern auch gut beraten: 70 Millionen Altersvorsorgeverträge sprechen für sich. Die Anzahl der Beschwerden ist verschwindend gering. 2018 kam auf 65.000 Verträge gerade eine Beschwerde“, sagt Wolfgang Steiger weiter. Zugleich sind die Kosten für Versicherte bereits stark gesunken. Die durchschnittliche Abschlussprovision liegt heute bei 3,82 Prozent, also bereits unter der Vier-Prozent-Marke, die vom Bundesfinanzministerium als Obergrenze gefordert wird. Seit Inkrafttreten des Lebensversicherungsreformgesetzes liegen die Abschlussprovisionen bereits um fünf Prozent niedriger, die Abschlusskosten gar um 20 Prozent.
Wenn bei einem Vorsorgeprodukt mit 30-jähriger Laufzeit die Abschlusskosten um 1,5 Prozentpunkte sinken, steigt dadurch die gesamte Rendite der Altersvorsorge gerade einmal um 0,1 Prozentpunkte. Wird dagegen das Garantieniveau von 100 auf 80 Prozent abgesenkt, so dass etwa stärker in volatilere Anlageformen wie Aktien investiert werden kann, kann die Rendite im Durchschnitt um 1,2 Prozentpunkte steigen.
Gerade die enorme Regulierung, beispielsweise von Riester-Verträge, kostet jede Menge Rendite. „Das sind die Probleme, bei denen die Politik den Hebel ansetzen sollte, und nicht an der Vergütung der Versicherungsvermittler, die kein echtes Problem darstellt. Die CDU hat aus gutem Grund den Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums abgelehnt. Dabei muss es bleiben“, fordert Wolfgang Steiger.