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Pressemitteilung 14.09.2022
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Wirtschaftsrat: Mit EU-Mindestlohn wird Kompetenz der Nationalstaaten überschritten

Wolfgang Steiger: Auch stärkere Tarifbindung lässt sich nicht von oben herab erreichen

Berlin, 14.9.2022. Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. warnt die EU-Parlamentarier vor der Annahme der Vorlage für europäische Mindestlöhne, über die heute abgestimmt wird. Dem Subsidiaritätsprinzip folgend müsse der Arbeitsmarktrahmen weiterhin auf der Ebene der Nationalstaaten festgelegt werden. Zudem verletzten die vorgegebenen Quoten zur Mindesttarifbindung die negative Koalitionsfreiheit als Kernelement der Tarifautonomie.

Der Generalsekretär des Wirtschaftsrates, Wolfgang Steiger, erklärt: „Immerhin ist es gelungen, aus der Vorlage zu europäischen Mindestlohnen konkrete Vorgaben für die Höhen nationaler Mindestlöhne herauszuhalten. Es bleibt aber dabei, dass die Europäische Union bei dem Thema überhaupt nicht regulierend eingreifen sollte. Zurecht wurde für die EU das Prinzip der Subsidiarität festgelegt: Das, was auf nationalstaatlicher Ebene ebenso gut geregelt werden kann, darf die EU nicht an sich ziehen. Dies gilt selbstverständlich ganz besonders für die Arbeitsmarktordnung: Angesichts der vielen nationalen Besonderheiten sind die Mitgliedsstaaten viel besser als die EU in der Lage, einen passenden Arbeitsmarktrahmen zu schaffen."

Dies gilt auch für das von der EU in ihrem Entwurf zum Mindestlohn genannte Kriterium einer anzustrebenden Mindesttarifbindung von 80 Prozent. Dabei ist es eine deutsche Besonderheit, dass bei uns die indirekte Tarifbindung besonders hoch ist: Ohne dass Unternehmen selbst einem Tarifvertrag unterliegen und damit formal tarifgebunden sind, bezahlen sie ihre Arbeitnehmer oft freiwillig nach Tarif. Zugleich ist es keinesfalls negativ zu bewerten, wenn Arbeitgeber sich bewusst gegen einen Tarifvertrag entscheiden, weil er für ihre konkrete Situation unpassend und vor allem häufig zu unflexibel ist. Diese negative Koalitionsfreiheit ist elementarer und unverzichtbarer Bestandteil der Tarifautonomie.