Wirtschaftsrat unterstützt Annegret Kramp-Karrenbauers Klima-Vorstoß
Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. unterstützt den Vorstoß der CDU-Vorsitzenden Annegret Kramp-Karrenbauer und des stellvertretenden CDU/CSU-Fraktionsvorsitzenden Andreas Jung, in der Klimapolitik auf neue Technologien zu setzen und weitere Belastungen zu vermeiden. „Es ist ein gutes und ermutigendes Signal, dass die CDU offenbar nicht den populistischen Forderungen nach höheren Steuern hinterherläuft, sondern sich unideologisch und technologieoffen an der Realität orientiert“, erklärt die Präsidentin des Wirtschaftsrates, Astrid Hamker. „Deutschland bleibt nur dann wettbewerbsfähig und wohlhabend, wenn Wertschöpfung und Innovationen nicht abwandern. Und andere Staaten werden unserem Beispiel nur folgen, wenn wir auch weiterhin eine erfolgreiche Industrienation sind. Oberstes Ziel muss es deshalb immer sein, möglichst viele Emissionen zu den geringsten Belastungen für Bürger und Unternehmen einzusparen.“
In ihrem Gastbeitrag greift die CDU-Chefin zahlreiche Forderungen des Wirtschaftsrates auf. „Voraussetzung für die Etablierung eines effizienten, technologieoffenen und marktwirtschaftlichen CO2-Marktsignals für alle Sektoren ist die grundlegende Reform des heutigen Systems aus Energiesteuern, -abgaben und –umlagen“, sagt Astrid Hamker. „Alle Steuern und Abgaben müssen auf den Prüfstand. Die von Frau Kramp-Karrenbauer angekündigte ,Entlastungsoffensive‘ beim Strompreis ist ein Schritt in die richtige Richtung. Genauso richtig ist Frau Kramp-Karrenbauers Mahnung, den Faktor Mobilität nicht blind zu verteuern. Denn das träfe nicht nur die Wirtschaft, sondern gerade auch normale Arbeitnehmer, die oftmals als Pendler auf das Auto angewiesen sind“, so Astrid Hamker weiter.
Der Wirtschaftsrat unterstützt eine europäisch ausgerichtete Energie- und Klimapolitik für Wachstum und Innovationen. „Wir brauchen dazu einen offenen Binnenmarkt für Energie in Europa und ein marktwirtschaftliches CO2-Preissignal für Kohlendioxid in allen Sektoren“, fordert Astrid Hamker. „Die daraus generierten Mittel dürfen dann aber nicht pauschal im EU- oder Bundeshaushalt aufgehen, sondern müssen nach dem Vorbild des EKFS in einen zweckgebundenen Fonds für Innovationen und Zusatzinvestitionen in den Klimaschutz fließen.“