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Pressemitteilung 03.09.2020
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Wirtschaftsrat unterstützt Bundesratsantrag gegen Unternehmensstrafrecht

Wolfgang Steiger: „Verabschiedung würde Vertrauen zwischen Wirtschaft und Politik beschädigen“

Der Wirtschaftsrat der CDU begrüßt den Antrag der Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig Holstein im Bundesrat gegen die Verabschiedung eines Unternehmensstrafrechts. "Schon der groteske Titel des "Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft" spricht Bände und atmet schon den unternehmerfeindlichen Geist des ganzen Inhalts. Die sechs Bundesländer haben über Parteigrenzen hinweg richtig erkannt, dass die Verabschiedung des vorgelegten Entwurfs das Vertrauen zwischen Wirtschaft und Politik beschädigen würde. Verbandsgeldsanktionen von bis zu 10 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes sind realitätsfern und gefährden Arbeitsplätze, zumal Unternehmensgewinne oft nur zwischen ein und drei Prozent vom Umsatz ausmachen. Der Gesetzentwurf steht auch grundsätzlich nicht mit dem Schuldprinzip im Einklang. Eine effizientere Sanktionierung der schwarzen Schafe in der Wirtschaft kann ohne gesetzliche Überregulierung gewährleistet werden. Dazu müssen die Strafverfolgungsbehörden besser ausgestattet werden. Unternehmen dürfen nicht aus ideologischen Gründen an den Pranger gestellt werden. Während einer Krise wie der derzeitigen dürfen die Betriebe auch Rückendeckung und Standorttreue erwarten“, mahnt Wolfgang Steiger Generalsekretär des Wirtschaftsrates.

 

Zudem weist der Gesetzentwurf grundlegende Mängel auf, setzt falsche Anreize und wirkt seinem primären Ziel -die Integrität in der Wirtschaft zu fördern - entgegen. Rechtstreue Unternehmen werden erheblichen Rechtsunsicherheiten ausgesetzt, die zu unangemessenen Belastungen führen. Während einer Krise müssen Unternehmen von der Bundesregierung Klarheit und Verlässlichkeit erwarten dürfen. Der Wirtschaftsrat fordert die Politik daher auf, den Gesetzesentwurf grundlegend zu überarbeiten.