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Pressemitteilung 12.05.2019
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Wirtschaftsrat warnt vor Griff in die Rücklagen zur Finanzierung der Grundrente

Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. warnt eindringlich davor, zur Finanzierung der Grundrente die Rücklagen der gesetzlichen Rentenversicherung anzuzapfen. „Die Rücklagen der Sozialkassen mit Verpflichtungen für eine dauerhafte Leistung aufzulösen, wäre ein unverantwortlicher Akt“, sagt Generalsekretär Wolfgang Steiger. „Immerhin wurde dieser Puffer in der Hochkonjunktur für schlechtere Zeiten angelegt.“

In der Rentenversicherung entsprechen die 38 Milliarden Euro knapp zwei Monaten Beitragsausgaben. Gerade die Rücklagen der gesetzlichen Rentenversicherung werden angesichts der bereits beschlossenen Rentengeschenke ohnehin schmelzen wie Schnee in der Frühjahrssonne, bevor dann spätestens 2023 Beitragssatzerhöhungen erforderlich werden. Würden der Rentenversicherung weitere Lasten aufgebürdet, wäre die Beitragssatzerhöhung umso eher erforderlich – erst Recht, wenn sich die konjunkturelle Abkühlung verfestigen sollte. „Das schlägt dann vollständig auf die Arbeitskosten durch und schmälert nicht nur die Portemonnaies der Arbeitnehmer, sondern gefährdet obendrein noch deren Arbeitsplätze”, warnt Wolfgang Steiger. „Die SPD bricht hier mit ihren eigenen, früheren Grundsätzen. Denn die Grundrente, wie sie auch immer gestaltet ist, bleibt eine klassische Sozialleistung, die unter der Kategorie der versicherungsfremden Leistungen aus dem Staatshaushalt zu finanzieren ist und nicht nur durch die Beitragszahler.”

Zudem fordert der Wirtschaftsrat eine Bedürftigkeitsprüfung, damit durch die Grundrente nicht neue Ungerechtigkeiten entstehen: „Wirklich Bedürftigen mit 35 Beitragsjahren, darunter häufig alleinerziehende Mütter oder Menschen mit längeren Phasen der Arbeitslosigkeit, wollen wir ausdrücklich mit der Grundrente helfen“, erklärt Wolfgang Steiger. „Unser Land kann es sich aber nicht leisten, alle pauschal mit dieser Sozialleistung zu beglücken. Denn von der Zahnarztgattin in selbst gewählter Teilzeit bis hin zum “Bummelstudenten” brauchen eben nicht alle eine Grundrente.“