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Pressemitteilung 14.04.2021
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Wirtschaftsrat weist Grünen-Vorstoß zur Verteuerung der Arbeitskosten zurück

Wolfgang Steiger: Höhere arbeitgeberseitige Rentenbeiträge für Geringverdiener würden Geringqualifizierte vom Arbeitsmarkt ausschließen

Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. weist den Antrag der Grünen auf erhöhte arbeitgeberseitige Rentenversicherungsbeiträge für Geringverdiener, der am morgigen Freitag im Bundestag zur Abstimmung steht, zurück. „Die damit verbundene Verteuerung der Arbeitskosten für Geringqualifizierte, ehemalige Langzeitarbeitslose und potenzielle Berufseinsteiger würde zu einem drastischen Anstieg der Arbeitslosigkeit führen“, warnt Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates. „Zudem würden die zusätzlichen Belastungen gerade in der Corona-Pandemie vielen krisengeplagten Unternehmen den Todesstoß versetzen – und die betroffenen Arbeitnehmer direkt ihren Job kosten. Einmal mehr zeigt sich an diesem Vorhaben ökonomische Vakanz der Grünen.“

Bei Geringverdienern liegen häufig gravierende Beschäftigungshindernisse vor – viele sind Geringqualifizierte, vormals Langzeitarbeitslose, Berufseinsteiger oder haben einen Migrationshintergrund. „Ihr Einstieg in den Aufstieg am Arbeitsmarkt für die Arbeitgeber nur mit moderaten Kosten verbunden sein, sonst finden sie keine Anstellung“, erklärt Wolfgang Steiger. „Der geplante grüne Strafbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung für Geringverdiener, den die Arbeitgeber zahlen sollen, wäre das genaue Gegenteil davon. Nach Berechnungen des Wirtschaftsrates müsste der Arbeitgeber für eine Hilfskraft, die für 9,50 Euro pro Stunde brutto arbeitet zusätzlich 1,12 Euro pro geleistete Arbeitsstunde für Rentenbeiträge bezahlen. Die Folge wären schlicht weniger Einstellungsangebote für Geringqualifizierte.“

Aus Sicht des Wirtschaftsrates reiht sich der grüne Bundestagsantrag nahtlos an das weltfremde Wahlprogramm an. „Wirtschaftspolitik bedeutet für die Grünen leider immer noch fast ausschließlich, Arbeitsplätze durch enorme Zusatzlasten für Betriebe zu gefährden“, fasst Wolfgang Steiger zusammen. „Negativbeispiele sind ein gesetzlicher Mindestlohn von 12 Euro die Stunde, die Entlohnung von Zeitarbeitnehmern oberhalb des Niveaus der Stammbelegschaft, ein Recht auf Homeoffice, das unbegrenzte Recht auf Rückkehr von Teilzeit in Vollzeit, das Verbot sachgrundloser Kündigungen, eine ,Wahlarbeitszeit‘ zwischen 30 und 40 Stunden, ein Verbandsklagerecht zum Entgeltgleichheitsgesetz, die Abschaffung von Minijobs. Wenn die Grünen ihre Bedingungen in einer künftigen Bundesregierung durchsetzen können, sind viele Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland nicht mehr zu realisieren", so Wolfgang Steiger weiter.