Wenig Licht, viel Schatten bei der Grundrente
Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. sieht den Grundrenten-Kompromiss des Koalitionsausschusses kritisch. „Die Konstruktionsfehler sind fundamental“, erklärt Generalsekretär Wolfgang Steiger. „Ansonsten beharrt die SPD immer auf der Umsetzung des Koalitionsvertrages. An dieser Stelle hätte auch einmal die Union klare Kante zeigen können.“ Denn mit dem jetzigen Kompromiss werden eben auch Vermögende die gesetzliche Grundrente erhalten. „Der fleißige Steuer- und Beitragszahler, oftmals selbst ohne eigenen Anspruch auf die Grundrente, muss für eine Sozialleistung an diese Gruppe aufkommen“, kritisiert Wolfgang Steiger. „Die systematische Abkehr vom Äquivalenzprinzip öffnet zudem der Willkür bei der Festlegung der Rentenhöhe Tür und Tor. So wird der Rentenbeitrag immer mehr zur Rentensteuer, bei der private Leistung und staatliche Gegenleistung voneinander entkoppelt werden.“
Die Union hat in der Verhandlungsführung erneut einen strategischen Fehler begangen. Wolfgang Steiger: "Die Union hat für ihr Entgegenkommen nichts Gleichwertiges heraus verhandelt, nachdem sie der SPD im Sommer schon zugestanden hat, den Solidaritätszuschlag nur teilweise abzubauen. Somit haben sich die Sozialdemokraten bei zwei der wichtigsten Themen durchgesetzt." Zudem wäre es auch aus Sicht des Wirtschaftsrates sinnvoll gewesen, statt der vom Koalitionsausschuss beschlossenen Absenkung des Arbeitslosenbeitrages von 2,5 auf 2,4 Prozent diesen bis auf 2,2 oder sogar 2,1 Prozent abzusenken. „Die Rücklagen der Arbeitslosenversicherung belaufen sich auf ca. 25 Milliarden Euro – das entspricht rund 0,75 Prozent des Bruttoinlandsprodukts“, erklärt Wolfgang Steiger. „Die große Koalition selbst hat 2018 noch 0,65 Prozent als Obergrenze genannt. Eine Absenkung des Arbeitslosenbeitrages nur um 0,1 Prozentpunkte würde die Rücklagen aber angesichts der aktuell sehr hohen laufenden Überschüsse noch weiter anschwellen lassen.“
Positiv bewertet der Wirtschaftsrat die Beschlüsse des Koalitionsausschusses zur Betriebsrente und zur Anhebung des steuerfreien Förderbetrags für arbeitgeberfinanzierte Betriebsrenten an Geringverdiener sowie des steuerfreien Höchstbetrags für Mitarbeiterbeteiligungen. „Die Umwandlung der Freigrenze in einen Freibetrag lindert die ungerechte ,Doppelverbeitragung‘ zulasten der Betriebsrentner“, sagt Wolfgang Steiger. „Und gerade angesichts der langanhaltenden Niedrigzinsphase ist es ein zielführender Ausgleich, wenn der Staat als Hauptprofiteur niedriger Zinsen dem Vorsorgesparer als Hauptleidtragenden durch eine stärkere Förderung unter die Arme greift.“