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Pressemitteilung 09.03.2020
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Zweifel an Verfassungsmäßigkeit von Geologiedatengesetz

Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. warnt davor, das Geologiedatengesetz in seiner gegenwärtigen Form zu verabschieden. „Bereits vor Wochen haben wir vor der Verfassungswidrigkeit gewarnt. Das Rechtsgutachten von Herrn Prof. Dr. Matthias Rossi hat diese Bedenken nun bestätigt“, betont Generalsekretär Wolfgang Steiger. Insbesondere die öffentliche Bereitstellung geologischer Daten ohne die Möglichkeit für die betroffenen Unternehmen, vor der Veröffentlichung Widerspruch einzulegen, wird darin für verfassungswidrig befunden. 

 

Nicht zuletzt für eine transparente und rechtssichere Endlagersuche für radioaktive Abfälle soll die Bereitstellung geologischer Daten neu geregelt werden. Dies wird auch vom Wirtschaftsrat unterstützt. Wenn die Frage der Verfassungsmäßigkeit allerdings nicht im Voraus geklärt ist, drohen langjährige Klageprozesse vor dem Bundesverfassungsgericht. „Die rohstofffördernden Unternehmen in Deutschland brauchen Rechtssicherheit“, fordert Wolfgang Steiger.

 

Der Bundestag muss nun im aktuell laufenden Gesetzgebungsverfahren reagieren und ein verfassungsfestes Gesetz verabschieden. Wolfgang Steiger fordert: „Unternehmen sollte eine dreimonatige Frist eingeräumt werden, in der sie Widerspruch gegen die Veröffentlichung der Daten einlegen können. Denn wenn die Daten erst einmal veröffentlicht sind, ist der Schaden für die betroffenen Unternehmen massiv und irreparabel.“