Standpunkt 21.05.2026
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Standpunkt Steiger: Die gefährliche Nach-mir-die-Sintflut-Haltung

Die wirtschaftspolitische Kolumne von Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates


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Es ist an allen Ecken und Enden unübersehbar: Das uns tragende Geschäftsmodell zerrinnt zwischen den Fingern und damit auch die Grundlage unseres Wohlstands und unsere ökonomische Zukunftsfähigkeit. Deutschland braucht eine entschlossene und umfassende wirtschaftspolitische Wende - jetzt. Umso irritierender sind die immer wieder aufkommenden Störgeräusche, die die Notwendigkeit einer solchen radikalen Kursänderung nicht nur in Frage stellen, sondern gleich allen Reformansätzen in grundsätzlicher Fundamentalopposition eine Absage erteilen. Diese kompromisslose Nach-mir-die-Sintflut-Haltung war der dominierende Sound des jüngsten DGB-Bundeskongresses. Reformideen für eine nachhaltige Finanzierung der gesetzlichen Altersvorsorge wurden dort pauschal als „Rentenklau“ abgelehnt, die Forderung der Jungen Union nach Generationengerechtigkeit bei den Sozialsystemen als „Enkeltrick“ diffamiert und allein die Debatte über den Übergang einer Tagesarbeitszeit zu einer Wochenarbeitszeit sei „Ausdruck der Respektlosigkeit“. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hatte bereits zuvor Überlegungen zur Reform des Sozialstaats als „zynisch und menschenverachtend“ bezeichnet.

Stärker lassen sich die Fronten einer Gesellschaft im Verteilungskampf kaum noch betonieren. Bei dem Auftritt des Bundeskanzlers machte das Publikum dann durch Buhrufe und höhnisches Gelächter unmissverständlich klar, dass man keine noch so fundierten Argumente akzeptiert, warum Anpassungen und Strukturreformen unumgänglich sein sollen, um den Wirtschaftsstandort wieder wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen zu geben und dass eine Modernisierung des Sozialstaats auf dessen Erhalt und Sicherung zielt und eben nicht auf seine Abschaffung. 

Die Dynamik eines reflexartigen Neins zu jeglicher Veränderungsbereitschaft lässt sich leider auf vielen Ebenen beobachten. Und häufig an offensichtlichen Realitäten - oder wie Bundeskanzler Friedrich Merz es bezeichnet - an der „Summe aus Demografie und Mathematik“ vorbei. Exemplarisch dafür: Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat in einem Papier mit dem Titel „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ Einsparpotenziale für die Kommunen aufgezeigt. Die Grünen sprechen reflexartig von einem Frontalangriff auf Inklusion und Kinderrechte und Linken-Fraktionsvorsitzende Heidi Reichinnek schimpft über die „Liste der Schande“ und fordert, „die Regierung sollte sich in Grund und Boden schämen“. Was diese Empörungswellen verkennen:  Ohne Anpassungen an die Realitäten der öffentlichen Haushalte wird die Aufrechterhaltung des Sozialstaats durch die Kommunen künftig gar nicht mehr machbar sein - mit fatalen Folgen, die absehbar gerade auch Kinder, Jugendliche, Familien und Menschen mit Behinderung treffen würden.  

Viel zu wenig wird in den Fokus gerückt, wie prekär die aktuelle Situation ist: Die Kommunalfinanzen sind in den letzten Jahren vollständig gekippt. Zwischen 2015 und 2022 haben die deutschen Städte und Gemeinden noch über 40 Milliarden Euro an Überschüssen erzielt. Nun verzeichnen sie im Jahrestakt Rekorddefizite. Über 30 Milliarden Euro betrug das Defizit allein im letzten Jahr - das größte Loch in der Geschichte der Bundesrepublik. Der Abwärtssog erfasst flächendeckend kleine Gemeinden genauso wie große Städte - selbst die einst reichen Kommunen in den südlichen Bundesländern können sich nicht entziehen. Rücklagen sind längst aufgezehrt, es geht an die Substanz der kommunalen Daseinsvorsorge. Der Kommunale Finanzreport 2025 der Bertelsmann Studie kommt zu dem Ergebnis: „Eine erhebliche Zahl der Kommunen ist in einer derart prekären Finanzlage, dass selbst die Erfüllung der Pflichtaufgaben vielerorts nur noch mit großen Kraftanstrengungen geleistet werden kann. Für dringend notwendige Investitionen mangelt es an finanzieller Ausstattung. Der Gestaltungsraum in den Kommunen geht gegen Null.“

Und es wird absehbar noch schlimmer. Die momentan steigenden Zinsen treffen gerade die ohnehin hoch verschuldeten Kommunen besonders hart. Es ist deshalb ein besorgniserregendes Zeichen, dass die kurzfristigen Kassenkredite derzeit stark zunehmen, denn anders als bei langfristigen und zinsgünstigeren Investitionskrediten schlagen steigende Zinsniveaus hier besonders schnell durch. Aktuelle Steuerschätzungen ergeben zudem, dass die schwache Konjunktur die Einnahmen aus der Gewerbesteuer weiter drückt und die Städte und Gemeinden in den nächsten Jahren auf zusätzliche Milliardenbeträge verzichten müssen, die fest eingeplant waren. 

Aber die Haupttreiber für die desolate Entwicklung sind gar nicht die sinkenden Einnahmen, sondern eine ungebremste Aufgaben- und Ausgabendynamik. Massiver Personalzuwachs, Einstellungsoffensiven und hohe Lohnabschlüsse im öffentlichen Dienst haben die Personalkosten in die Höhe schnellen lassen. Sogar noch explosionsartiger angestiegen sind die Sozialausgaben. Dabei wird ein strukturelles Problem sichtbar. Bund und Länder beschließen immer neue Aufgaben und Ansprüche etwa im Bereich Kinder- und Jugendhilfe, Migration, Ganztagsbetreuung, Eingliederungshilfe nach dem Bundesteilhabegesetz, Hilfen zur Pflege oder Unterhaltsvorschuss. Die Umsetzung wird dann auf die Kommunen verlagert, ohne dass sie dafür eine auskömmliche finanzielle Ausstattung erhalten. So kommt den Kommunen nur 14 Prozent des Gesamtsteueraufkommens zu, während sie ein Viertel aller Ausgaben tragen müssen.

Wir laufen damit absehbar auf einen Gegensatz zu, der nicht nur weitreichende Folgen für die Bürger hat, sondern auch das Potenzial besitzt, das Vertrauen in die Demokratie zu untergraben. Während das Anspruchsdenken der Menschen in den vergangenen Jahren immer weiter angewachsen ist, kann das staatliche Leistungsversprechen aufgrund der Finanznot vor Ort häufig gar nicht mehr eingelöst werden. Oftmals reichen die Einnahmen der Kommunen aus Grund- und Gewerbesteuer kaum noch aus, um allein die massiv ausgeweiteten Sozialausgaben zu decken. Doch dann ist noch kein Mitarbeiter bezahlt, kein Gebäude beheizt und erst recht noch keine Investition getätigt. Wenn jedoch öffentliche Gebäude verfallen, Schwimmbäder, Theater und andere Kultureinrichtungen geschlossen und Buslinien gestrichen werden, erleben die Menschen den Staat vor Ort nur noch als Mangelverwalter. Das zerstört Vertrauen. 

Die Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit wird etwa bei dem 2021 von Bund und Ländern beschlossenen gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsförderung von Grundschulkindern deutlich. Nach den diesjährigen Sommerferien geht es mit den Kindern der ersten Klasse los. Doch während Eltern Ganztagsschule mit zusätzlichen Lehrkräften erwarten, kämpfen viele Gemeinden bereits damit, den normalen Unterricht sicherzustellen. Marode Schultoiletten drohen dabei zum unrühmlichen Wappentier für die riesigen Investitionsrückstände zu werden. Über 200 Milliarden Euro haben sich an ungedeckten Investitionsbedarfen bei den Kommunen aufgetürmt. Eine kommunale Wärmewende wurde von der Bundesregierung versprochen, deren Milliardenkosten bleiben jedoch an den kommunalen Stadtwerken und Energieversorgern hängen. Auch in Bereichen wie Verkehrswende und Digitalisierung müsste massiv investiert werden, doch die nötigen finanziellen Spielräume fehlen. Die Milliarden aus dem Sondervermögen sowie weitere kurzfristige Einzelmaßnahmen, die auf mehr Umverteilung und höhere Steuern in den Kommunen setzen, bleiben ein Tropfen auf dem heißen Stein. Absehbar werden diese Mittel in die weiter steigenden kommunalen Sozialausgaben fließen. 

Es braucht dringend eine Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Die Forderung der Kommunen, dass die Kosten für die sozialen Leistungen, die bisher von den Kommunen finanziert werden, künftig zu je einem Drittel auf Bund, Länder und Gemeinden verteilt werden, ist aufgrund der ohnehin angespannten Haushaltslage des Bundes kaum realistisch. Die strukturelle Bewegung in Richtung des Grundsatzes „Wer bestellt, bezahlt“ ist aber richtig. Wenn der Bund nach diesem Prinzip der „Veranlassungs-Konnexität“ selbst stärker für die Folgekosten seiner Gesetze aufkommen müsste, würde er sich künftig wohl bei teuren Sozialleistungen zurückhalten. Insgesamt werden wir nicht darum herumkommen, den Sozialstaat an die finanziellen Realitäten der öffentlichen Haushalte anzupassen. Das Streben nach Einzelfallgerechtigkeit mag ein hehres Ziel sein.  Doch der Staat kann und soll keine Vollkaskoversicherung gegen alle persönlichen Widrigkeiten des Lebens ausstellen. 


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