Bezieherkreis und Höhe des Bürgergeldes einschränken
Der Wirtschaftsrat fordert, die Erhöhung des Bürgergeldes zum 1. Januar 2024 auszusetzen und den Empfängerkreis einzuschränken. Die Erhöhung um 12 Prozent von 502 auf 562 Euro pro Monat für alleinstehende Erwerbslose ist ein massiver Verstoß gegen das Lohnabstandsgebot. Der Generalsekretär des Wirtschaftsrates, Wolfgang Steiger, erklärt: „Zum Bürgergeld kommen weitere Leistungen wie die Übernahme der Kosten für Unterkunft, Heizung und Krankenversicherung. Das hat eine massive Sogwirkung. Zum einen zieht es Menschen aus dem Niedriglohnsektor aus dem Arbeitsmarkt. Zum anderen zieht es Flüchtlinge ohne Perspektive aus ganz Europa in unser Sozialsystem. Das ist eine unzumutbare Belastung und eine echte Gefahr für unsere Gesellschaft“.
Als Maßnahmen gegen diese Magnetwirkung fordert der Wirtschaftsrat, die Höhe und den Empfängerkreis des Bürgergeldes in den Blick zu nehmen: „Als erster Schritt muss daher die Erhöhung des Bürgergeldes ausgesetzt werden. Insbesondere mit Blick auf die Löhne auf den Lohn der Niedriglohnbranche ist der Abstand zu gering. Arbeit und Leistung müssen sich lohnen, wer Leistung erbringt, muss mehr haben als derjenige, der keine Leistung erbringt. Das ist ein Grundpfeiler der sozialen Marktwirtschaft“, betont Wolfgang Steiger.