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WR-Info 20.01.2021
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Etappenziel erreicht: Vereinfachungen und Verbesserungen der Überbrückungshilfe III durchgesetzt

Wolfgang Steiger: Unsere Mitglieder haben uns mit ihrer Erfahrung aus der Praxis die richtigen Hinweise gegeben

Der Wirtschaftsrat konnte jetzt ein erstes Etappenziel bei der Vereinfachung und Verbesserung der Überbrückungshilfen erreichen. Angesichts einer coronabedingten Liquiditätskrise sind viele Unternehmen in ihrer Existenz gefährdet. Der Bund hat die Liquiditätshilfen für die Wirtschaft zwar weiter ausgebaut. „Das Problem ist jedoch, dass die Unterstützung durch die komplizierte, äußerst schleppend verlaufende Auszahlung bisher bei den wenigsten Unternehmen angekommen ist. Wir haben gegenüber den Entscheidungsträgern aus dem Bundesfinanz- und Wirtschaftsministerium mit Nachdruck auf eine zügige Auszahlung, die Entbürokratisierung, die Erhöhung der Höchstbeträge, ein Ende der Branchendiskriminierung und eine Vereinfachung der Zugangsvoraussetzungen der Unternehmenshilfen gedrängt. Dies konnten wir gegenüber der Politik so nachhaltig und präzise vertreten, weil uns sehr viele unsere Mitglieder ihre Erfahrungen bei der Beantragung der Hilfen mitgeteilt haben. Gemeinsam ist es gelungen, ein Etappenziel erreichen“, betont Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates.

Der Wirtschaftsrat hat sich massiv dafür eingesetzt, dass die Bundesregierung krisengebeutelte Unternehmen und Soloselbständige bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgewirkungen der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zielgerichtet und unbürokratisch unterstützt. Diese ersten Vereinfachungen und Verbesserungen der Überbrückungshilfe III konnten wir mit durchsetzen:

  • Erhöhung der monatlichen Höchstförderbeträge auf bis zu 1,5 Millionen Euro Überbrückungshilfe pro Fördermonat;
  • Erhöhung der Abschlagzahlungen auf 100.000 Euro;
  • Vereinheitlichung der Antragskriterien;
  • Wegfall des Verlustnachweises bei der Beantragung von Hilfen bis zu eine Million Euro;
  • Ausweitung der erstattungsfähigen Fixkosten;
  • Ende der Branchendiskriminierung durch Sonderregelungen für besonders stark betroffene Branchen.


Klar ist, dass die Unternehmen nur von den Hilfen profitieren können, wenn diese auch ankommen. Daher wird der Wirtschaftsrat sich gegenüber den Entscheidungsträgern des Bundesfinanz- und Wirtschaftsministeriums weiterhin für zügigere Auszahlungen der
Unternehmenshilfen und eine bessere Kommunikation einsetzen.

Laden Sie hier das neue Term-Sheet Überbrückungshilfe III – Vereinfachung und Verbesserung der wirtschaftlichen Hilfen und die dazugehörige Anlage Term Sheet Überbrückungshilfe III herunter.