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WR-Info 13.12.2020
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Wirtschaftsrat fordert Ausweitung der Hilfsprogramme auf den Einzelhandel

Wolfgang Steiger: Erneute Schließung könnte ansonsten Flächenbrand erzeugen

Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. spricht sich für eine Unterstützung des Einzelhandels im verschärften Lockdown aus. So soll die bestehende Förderung auf Läden übertragen werden. „Muss der Handel aufgrund staatlicher Vorgaben tatsächlich schließen, muss auch er – unabhängig von der Unternehmensgröße – vom Zugang zu den Hilfsprogrammen nicht weiter ausgenommen bleiben. Die Hilfen sollten sich zumindest an den Netto-Fixkosten (!) der Unternehmen orientieren. Eine erneute Schließung des bereits durch den Frühjahrs-Lockdown angeschlagenen stationären Handels könnte ansonsten einen Flächenbrand erzeugen, der auch auf dahinterstehende Wertschöpfungsketten übergreifen wird. Niemand kann wollen, dass ein Dominostein nach dem anderen fällt“, sagte Generalsekretär Wolfgang Steiger der Augsburger Allgemeinen.

Ein harter Lockdown, der Deutschland wie im Frühjahr mehrere Wochen lahmlegt, träfe auch den Handel und die Schulen. Gastronomie und Freizeiteinrichtungen sind ja schon seit Anfang November weitgehend geschlossen. Unklar ist allerdings, wie die wirtschaftlichen Folgen abgefedert werden sollen. Das könnte fatale Folgen für die Beschäftigten und die Innenstädte haben. 

 

„Fällt der Handel als Mieter aus, wird dies zu Folgeinfektionen in der Immobilienwirtschaft führen und darüber letztlich den Bankensektor erreichen – eine fatale Kettenreaktion. In der ersten Phase im März und April hat der Handel bereits Milliarden-Umsätze verloren, die nicht wieder aufgeholt werden können. Hinzu kommen die seither dauerhaft niedrigen Frequenzzahlen in den Innenstädten und damit das stark gesunkene Umsatzniveau – bei nahezu gleichbleibenden Kosten“, erläuterte Wolfgang Steiger. Er sprach sich allerdings dafür aus, das „Gießkannenprinzip“ bei der Ausschüttung zu beenden. Weitere Leistungen sollten sich „zumindest an den Netto-Fixkosten der Unternehmen orientieren“. 

 

Lesen Sie den ganzen Artikel in der Augsburger Allgemeinen auf Seite 1 oder hier online.