Wirtschaftsrat fordert erneut grundsätzliche Nachbesserungen bei der GEG-Novelle
Sechs Wochen vor der anberaumten Bundestagsabstimmung über die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes hat der Wirtschaftsrat die Bundesregierung zu einer grundsätzlichen Überarbeitung des Gesetzentwurfes aufgefordert. „Der vom Bundesverfassungsgericht verordnete Zeitgewinn muss jetzt dringend vom zuständigen Wirtschaftsministerium genutzt werden, um aus unfertigen Stückwerk ein in sich stimmiges Konzept zu formen“, sagte Generalsekretär Wolfgang Steiger der Augsburger Allgemeinen und weiteren Regionalzeitungen. Das Gesetz müsse technologisch breiter aufgestellt und weiterhin vorhandene Einschränkungen beseitigt werden. „So wird im bisherigen Entwurf zwar viel von Technologieoffenheit gesprochen, de facto aber bleiben wichtige Technologien unberücksichtigt oder werden sogar behindert“, kritisierte Wolfgang Steiger. „Die vernetzte Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) etwa kann einen Schlüsselbeitrag zur Entlastung der Stromversorgung leisten, wurde aber vergessen, genauso wie hocheffiziente Infrarotheizsysteme im Neubau von Hallengebäuden. Auch die Beiträge der Solarthermie in Hybridsystemen sollten voll anrechenbar sein.“
Dem Gesetzentwurf fehle es außerdem an einem belastbaren Förderkonzept, denn bis heute sei absolut unklar, welches Fördervolumen insgesamt zur Verfügung steht und was im Falle einer vollständigen Ausschöpfung der zu erwartenden Anträge in Milliardenhöhe vorgesehen ist. „Die Erfahrungen des Jahres 2022 mit dem aufgrund des großen Andrangs gestoppten Förderprogramm EH55 lassen Ungutes erahnen. Für alle Betroffenen – Wohnungswirtschaft wie Eigenheimbesitzer – muss Planungssicherheit bestehen, zumal das Gebäudeenergiegesetz für sie mit enormen Investitionen verbunden ist“, forderte Wolfgang Steiger.