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WR-Info 19.07.2020
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Wirtschaftsrat fordert längere Übergangsfrist für Bonpflicht

Wolfgang Steiger in der Neuen Osnabrücker Zeitung: Bis 1. Januar 2022 Rechtssicherheit auch für digitale Lösungen schaffen

Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. fordert eine längere Übergangsfrist bei der Einführung der Bonpflicht im Einzelhandel bis zum 1. Januar 2022. „Bundesfinanzmister Olaf Scholz ignoriert jedoch sträflich den Hilferuf der Branche“, sagte der Generalsekretär des Wirtschaftsrates, Wolfgang Steiger, der Neuen Osnabrücker Zeitung. „„Die Kassenaufrüstung und die Bonpflicht belasten viele Betriebe in der aktuellen Krise unnötig. Abgesehen von den zusätzlichen Kosten für die Umrüstung der Kassen und für die Beschaffung entsprechender Bonrollen, löst die Belegausgabepflicht eine unverantwortliche Papierflut aus“, so Wolfgang Steiger weiter. Der Wirtschaftsrat plädiert dafür, Übergangsfristen für Kassenaufrüstungen bis zum 1. Januar 2022 zu verschieben. „Die Zeit bis dahin muss genutzt werden, um Rechtssicherheit für auch digitale und damit kosten- wie umweltverträgliche Lösungen zu schaffen.“

Damit der Offline-Einzelhandel handlungsfähig bleibt und sich der Konkurrenz des Onlinehandels stellen kann, bringt der Wirtschaftsrat zudem eine Lockerung des Ladenschlussgesetzes ins Gespräch. „Ganz grundsätzlich benötigen wie in der aktuellen Phase des Re-Starts nach der Corona-Krise Konzepte zur Wiederbelebung der Läden mit Kundengeschäft, sonst hängen an vielen Geschäften in unseren Innenstädten zum Ende dieses Jahres Schilder mit der Aufschrift: Wegen Insolvenz geschlossen“, warnt Wolfgang Steiger. „Die Gestaltung von fairen Wettbewerbsbedingungen, wie in der 10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen angestrebt, muss jetzt prioritär angegangen werden, sodass langfristig eine gerechtere Gestaltung des Wettbewerbs online und offline erreicht werden kann.“

 

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