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WR-Info 30.05.2022
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Wirtschaftsrat gibt Rechtsgutachten in Auftrag: Weiterbetrieb der letzten sechs Atomkraftwerke juristisch möglich

Wolfgang Steiger: Die Argumente der Bundesregierung sind nicht fundiert
Ein Rechtsgutachten der Ruhr-Universität Bochum im Auftrag des Wirtschaftsrates hat festgestellt, dass der Weiterbetrieb der letzten sechs deutschen Atomkraftwerke juristisch möglich ist. „Angesichts der Krise muss die Versorgungssicherheit mit Energie in Deutschland im Zentrum der Überlegungen stehen. Deshalb muss das Gebot der Stunde lauten, jetzt alle Optionen technologieoffen zu prüfen. Und hier hat uns das Gutachten der Universität Bochum bestätigt, was die Bundesministerien für Wirtschaft und Klima sowie für Umwelt ausschließen: der Weiterbetrieb der letzten sechs Atomkraftwerke wäre juristisch möglich. Die akute Krise wird die Preise weiter steigen lassen, deshalb hätte ein auch befristeter Weiterbetrieb der Kernkraftwerke umgehend Auswirkungen auf den gesamten Energiemarkt. Die Preisbildung bei allen Energieträgern greift ineinander. Wir können mit dem politischen Signal, dass die Industrienation Deutschland ihre Probleme wirklich technologieoffen löst, direkt in die Energiemärkte wirken“, sagte Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates gegenüber der WELT.

Es ginge hierbei jedoch nur um eine aktuelle Notlage und den drohenden Ausfall eines Energieträgers. Jede Option müsse genutzt werden, damit in Deutschland im Herbst keine Bänder stillstehen und niemand frieren muss. Die juristischen Argumente der Bundesregierung gegen den befristeten Weiterbetrieb von Kernkraftwerken seien einfach nicht fundiert, um diese Technologie auszuschließen. „Jetzt kommt es vielmehr darauf an, die notwendige Diskussion - ob Kernkraftwerke in einer sich abzeichnenden energiewirtschaftlichen Notlage einen Beitrag leisten können - auf Basis von fundierten Argumenten offen zu führen und nicht aus ideologischen Gründen bereits im Vorfeld zu beerdigen“, sagt Wolfgang Steiger.

Lesen Sie den kompletten Artikel in der WELT AM SONNTAG vom 29.05.2022 oder hier.