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WR-Info 17.06.2020
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Wirtschaftsrat kritisiert die geplante Schaffung eines Unternehmensstrafrechts

Wolfgang Steiger gegenüber der WirtschaftsWoche: Wenn das die Mittelstandsstrategie der Bundesregierung ist, sollten wir uns ernsthafte Sorgen um den Standort Deutschland machen

Die Bundesregierung verabschiedet ein Gesetz, mit dem Unternehmen hohe Bußgelder drohen. Unionsmittelständler fordern nun ein „Belastungsmoratorium“. Der Wirtschaftsrat der CDU kritisiert, die geplante Schaffung eines Unternehmensstrafrechts gängele die gesamte Privatwirtschaft mit neuen bürokratischen Auflagen wegen der Vergehen Einzelner. „Wenn das die Mittelstandsstrategie der Bundesregierung ist, sollten wir uns ernsthafte Sorgen um den Standort Deutschland machen. In einer Zeit, in der die Wirtschaft massiv mit den Folgen der Coronakrise zu kämpfen hat, ist das das denkbar schlechteste Signal, das die Politik senden kann“, warnt Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates, gegenüber der WirtschaftsWoche. 

Außerdem messe die Bundesregierung hier mit zweierlei Maß. „Während die Privatwirtschaft unter das Gesetz fällt, soll das so genannte Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft nicht für Unternehmen der öffentlichen Hand gelten. Was ist das für ein Weltbild?“ Steiger weiter: „Dieses Vorhaben erinnert eher an die DDR als an die freiheitliche Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik.“ Starker Tobak, der die Empörung in Wirtschaftskreisen widerspiegelt. 


„Das seit Jahren von der SPD getriebene Vorhaben ist nicht nur vollständig überzogen, es ist zudem hervorragend dazu geeignet, die Entfremdung von Wirtschaft und Gesellschaft weiter zu befeuern“, macht Wolfgang Steiger deutlich. Überhaupt müsse man sich fragen, welches Ziel das Gesetz verfolge. Schließlich habe der Staat bereits breitgefächerte Möglichkeiten Unternehmen bei Verstößen zu ahnden. „Wirtschaftskriminalität muss bekämpft werden, das ist keine Frage. Sehr zweifelhaft ist jedoch, ob dieses Vorhaben dafür das probate Mittel ist. Unternehmen, die gegen Gesetze verstoßen, können schon heute dafür belangt werden, erläutert Wolfgang Steiger.


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