Wirtschaftsrat sieht Änderungsbedarf im Planungs-und Vergaberecht
Der Wirtschaftsrat sieht Änderungsbedarf im Planungs- und Vergaberecht und fordert deshalb „Hochwassergebiete zur Sonderzone erklären, diese beschleunigt und vorgezogen werden“, betonte Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates gegenüber der Frankfurter Allgemeine Zeitung. Dabei könne man sich an früheren Erfahrungen, etwa für die Zeit nach der Wiedervereinigung, orientieren. Es sei entscheidend, Bürgern und Betrieben schnell die Wiederaufnahme des Alltags zu ermöglichen.
Nach der Flutkatastrophe werden Rufe nach einer Lockerung des Vergaberechts lauter. Für Ärger sorgt in normalen Zeiten nicht nur das Vergaberecht, sondern auch das Planungsrecht, das ausufernde Anhörungsrechte für Anwohner vorsieht. Der Wirtschaftsrat setzt sich seit Langem generell für eine Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren in ganz Deutschland ein und für eine Harmonisierung von Landes- und Bundesgesetzen etwa im Baurecht. Beim Thema Bürokratieabbau geht es vor allem darum, die Prozesse zu straffen, Doppelstrukturen und überflüssige Regelungen abzuschaffen.
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