Wirtschaftsrat stemmt sich in der Frankfurter Allgemeinen gegen Mindestlohn-Vorstoß von Bundesarbeitsminister Heil
Der Wirtschaftsrat hat das Drängen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil auf einen deutlichen Anstieg des gesetzlichen Mindestlohns kritisiert. Generalsekretär Wolfgang Steiger sagte gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung: „Der Wirtschaftsrat hat bereits vor der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland 2015 davor gewarnt, dass die staatliche Lohnuntergrenze früher oder später zum Spielball eines politischen Überbietungswettbewerbs wird. Erschreckenderweise stellt sich Bundesarbeitsminister Hubertus Heil nun an die Spitze dieses Überbietungswettbewerbs und fordert die Mindestlohnkommission auf, im Juni eine deutliche Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns zu beschließen.“ Damit drücke Hubertus Heil sein Misstrauen gegenüber den Sozialpartnern aus und hebele die Tarifautonomie aus, die sich als Grundpfeiler der Sozialen Marktwirtschaft bewährt habe.
Bereits die von der Ampelkoalition durchgesetzte Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf zwölf Euro je Stunde zum 1. Oktober 2022 sei für viele kleine und mittelgroße Unternehmen, die von der Corona-Krise und Energiepreisexplosion schwer getroffen wurden, ein fataler, politisch verordneter Lohnkostenschock. „Entweder müssen diese Unternehmen nun Personal entlassen, um weiter wettbewerbsfähig zu bleiben; oder sie müssen die Preiserhöhungen an die Kunden weitergeben, was die ohnehin schon viel zu hohe Inflation weiter anheizt“, warnte Wolfgang Steiger. Statt einer abermaligen massiven Anhebung sei vielmehr eine Differenzierung des gesetzlichen Mindestlohns nach Regionen, Sektoren und Qualifikationen erforderlich. „Nur so haben Personen ohne Berufserfahrung oder Menschen mit gravierenden Beschäftigungshindernissen die Chance auf den Einstieg in den Aufstieg am Arbeitsmarkt, und der harte Kern der Langzeitarbeitslosigkeit kann abgeschmolzen werden.“
Den vollständigen Artikel finden Sie auf Seite 17 der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 12.04.2023.