Wirtschaftsrat und FDP dringen auf eine Anpassung der Freibeträge an die Inflation
Der Wirtschaftsrat hat sich dafür ausgesprochen, die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer "großzügig zu erhöhen". "Bereits die aktuellen Freibeträge reichen in vielen Regionen nicht aus, um einen steuerfreien Übergang von Immobilien auf die nächste Generation zu ermöglichen", sagte Wolfgang Steiger der Stuttgarter Zeitung. "Dabei steckt in vielen Fällen im Aufbau von Wohneigentum eine Lebensleistung, die durch die gestiegene Erbschaftsteuerbelastung zumindest teilweise entwertet würde."
Hintergrund der Debatte ist eine Neuregelung im Jahressteuergesetz 2022, das bereits vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden ist. Die Zustimmung des Bundesrats steht aber noch aus. Dort steht das Thema am kommenden Freitag auf der Tagesordnung. Das Gesetz veranschlagt ab 2023 Immobilienwerte bei der Besteuerung, die näher am Verkaufswert liegen. Die Freibeträge sollen aber gleich ausgestaltet bleiben. Deshalb kann es mehr Fälle geben, bei denen Erben von Immobilien Erbschaftsteuer zahlen müssen und höhere Beträge fällig werden.
Wolfgang Steiger plädiert in der Stuttgarter Zeitung für "realitätsgerechte Freibeträge, um keine Verwerfungen im Bereich der Steuergerechtigkeit zu provozieren". Die Erbschaftsteuerfreibeträge seien "seit über einem Jahrzehnt trotz stetigem Kaufkraftverlust nicht angepasst" worden. Der Generalsekretär des Wirtschaftsrates möchte generell, dass "Freibeträge, Pauschalen und Freigrenzen inflationsindexiert ausgestaltet werden".
In der Ampelkoalition wird das Thema kontrovers diskutiert. Auch FDP-Fraktionschef Christian Dürr spricht sich dafür aus, die Freibeträge an die Inflation zu koppeln. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hatte eine 25-prozentige Anhebung der Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer vorgeschlagen.
Lesen Sie den kompletten Artikel auf Seite sieben der Stuttgarter Zeitung von heute oder hier.