Wirtschaftsrat unterstützt FDP-Forderung bei der Kindergrundsicherung
Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. unterstützt in der Frankfurter Allgemeine die FDP-Bundestagsfraktion darin, den Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung nur im Rahmen eines Gesamtkonzeptes zur Stärkung von Arbeitsanreizen im Sozialstaat zu verabschieden. Diese Verknüpfung ist umso wichtiger, als die „Kindergrundsicherung“ letztlich auf höhere Transferzahlungen an Haushalte im Arbeitslosengeld II-Bezug hinausläuft. Arbeit muss sich verglichen mit Transfereinkommen künftig stärker lohnen als bisher.
Dies gilt selbstverständlich auch für die Kinder, die von ihren erwerbstätigen Eltern versorgt werden: Mit dem Beschäftigungsboom der vergangenen Jahre ist auch der Anteil der Kinder zurückgegangen, die auf Hartz IV-Leistungen angewiesen sind, nämlich von über 15 Prozent im Juni 2017 auf unter 13 Prozent im Dezember 2021. Das zeigt die Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Es lässt sich also ein deutlicher Rückgang der Kinderarmut verzeichnen. Der Wirtschaftsrat appelliert deshalb an die FDP-Bundestagsfraktion, bei ihrer überzeugenden Position zu bleiben und zum Wohle der Kinder in Transferhaushalten eine Stärkung der Arbeitsanreize für ihre Eltern in den Vordergrund zu rücken.
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