Arbeitsanreize für Transferempfänger stärken, Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes erhalten
Die Entwicklung der Löhne gehört in die Hände der Tarifvertragsparteien, eine neuerliche Anhebung des Mindestlohnes würde Arbeitsplätze unwirtschaftlich machen.

Der Koalitionsvertrag von Union und SPD liefert im Bereich der Arbeitsmarktpolitik Licht und Schatten. Positiv ist insbesondere zu bewerten, dass Transferempfänger künftig stärker gefordert werden. Hierdurch werden die Arbeitsanreize gestärkt. Umso wichtiger ist es, dass der Arbeitsmarkt gleichzeitig auch aufnahmefähig ist und günstige Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen. Keinesfalls darf die Politik durch einen politisch gesetzten Mindestlohn Arbeit so teuer machen, dass Hunderttausende Arbeitsplätze unwirtschaftlich werden und verloren gehen.
Im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung konnten langjährige Forderungen des Wirtschaftsrates zur Stärkung der Arbeitsanreize von Transferempfängern verankert werden. So ist ganz im Sinne des Wirtschaftsrates festgehalten, dass für die Bezieher von Sozialleistungen, insbesondere der Grundsicherung, immer Anreize bestehen müssen, ein höheres Erwerbseinkommen zu erzielen oder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen. Dies schließt ganz ausdrücklich auch das „Fordern“ der Transferempfänger ein, indem festgehalten wird:
„Jede arbeitslose Person hat sich aktiv um Beschäftigung zu bemühen. Wir werden Vermittlungshürden beseitigen, Mitwirkungspflichten und Sanktionen im Sinne des Prinzips Fördern und Fordern verschärfen. Sanktionen müssen schneller, einfacher und unbürokratischer durchgesetzt werden können. Bei Menschen, die arbeiten können und wiederholt zumutbare Arbeit verweigern, wird ein vollständiger Leistungsentzug vorgenommen.“ Dies entspricht voll der Linie des Wirtschaftsrates, denn seit mindestens 15 Jahren haben wir immer wieder herausgestellt, dass bewusster Müßiggang zulasten der fleißigen Steuerzahler, die für die Transfers aufkommen müssen, keine Option mehr sein darf.
Ein intensiveres „Arbeiten-Wollen“ ist die eine Säule für die Integration von mehr Menschen in Beschäftigung. Die andere ist das „Arbeiten-Können“ durch einen aufnahmefähigen Arbeitsmarkt. Keinesfalls darf ein zu hoher gesetzlicher Mindestlohn gerade die Schwächsten der Gesellschaft von Beschäftigung und damit gesellschaftlicher Teilhabe ausschließen, indem die Arbeitskosten auf ein Niveau getrieben werden, das beispielsweise gering Qualifizierte nicht mehr erwirtschaften können. Umso gefährlicher ist die auf massiven Druck der SPD im Koalitionsvertrag verankerte Formulierung: „Für die weitere Entwicklung des Mindestlohns wird sich die Mindestlohnkommission im Rahmen einer Gesamtabwägung sowohl an der Tarifentwicklung als auch an 60 Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten orientieren. Auf diesem Weg ist ein Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026 erreichbar.“
Hieraus leiten Sozialdemokraten die Behauptung ab, dass ein gesetzlicher Mindestlohn von 15 Euro je Stunde im Koalitionsvertrag fixiert sei, doch genau das ist nicht der Fall, wie beispielsweise Friedrich Merz MdB völlig zu Recht herausgestellt hat. Wenn die Mindestlohnkommission in ihrer Gesamtabwägung zu hohe Beschäftigungsrisiken sieht, darf sie eine Anhebung der Lohnuntergrenze eben nicht beschließen, und die Politik hat sich auch dann unbedingt herauszuhalten, insbesondere der sozialdemokratische Teil der Koalition.
Denn ein politisch verordneter Lohnkostenschock zerstört Arbeitsplätze und Wohlstand. In diesen Zeiten, in denen die Arbeitslosigkeit ohnehin ansteigt und viele deutsche Unternehmen mit ihren Kosten nicht mehr wettbewerbsfähig sind, wäre eine abermalige Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf dann 15 Euro geradezu verheerend. In der Folge wären es noch mehr Arbeitsplätze, die sich nicht mehr rechnen und deshalb gestrichen werden müssen. Mit der Beschäftigung geht dann für viele Menschen individuell Wohlstand verloren, mit der wegbrechenden Wertschöpfung sinkt auch der gesamtwirtschaftliche Wohlstand weiter.
Statt einer politisch verordneten Anhebung des gesetzlichen Mindestlohnes gilt es, die Tarifautonomie zu stärken und die Lohnfestsetzung den Tarifvertragsparteien zu überlassen. Keinesfalls darf die Union der SPD die Hand zu einer staatlichen Erhöhung der Lohnuntergrenze reichen!