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04.07.2024
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Garantieverzicht für höhere Renditen in der gesamten eigenverantwortlichen Altersvorsorge erforderlich

©Adobe Stock (Jerrish)

Der Wirtschaftsrat begrüßt zwar grundsätzlich, dass der Gesetzentwurf von Bundesarbeits- und -sozialminister Hubertus Heil MdB die Anwendungsmöglichkeiten des Sozialpartnermodells in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) ausweitet. Angesichts des Verzichts auf Garantien ist diese Form der bAV besonders renditeträchtig. Der Bundesminister verpasst aber die Chance, auch die übrigen Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge zukunftsfester zu machen, insbesondere durch einen Garantieverzicht auch dort und damit bessere Renditechancen. Gleichzeitig muss eine Reform für höhere Renditechancen auch in der privaten Altersvorsorge höchste Priorität haben.

 

Es bleibt vorrangig, die eigenverantwortliche, kapitalgedeckte Altersvorsorge zu stärken. Denn wegen des demografischen Wandels müssen die gesetzliche Rentenversicherung als erste Säule entlastet und dafür die zweite und dritte Säule der Alterssicherung vorangebracht werden. Das Sozialpartnermodell in der bAV bietet wegen des Verzichts auf Garantien, der Investitionen in volatilere Anlageformen wie Aktien ermöglicht, günstige Renditechancen. Grundsätzlich richtig ist, dass Bundesminister Heil den Zugang zu dieser Form der betrieblichen Altersvorsorge erleichtern will. Anders als von ihm geplant sollten sich jedoch auch Unternehmen ohne Gewerkschaftsbeteiligung anschließen können. Zudem bleibt unerklärlich, warum Bundesminister Heil das, was beim Sozialpartnermodell besonders vorteilhaft ist, nicht auch auf die übrigen Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge überträgt: den Verzicht auf Garantien für bessere Renditechancen.

 

Dies gilt selbstverständlich auch für die private Altersvorsorge, deren Reform vorrangig bleibt: Wir brauchen auch bei „Riester“ endlich eine Flexibilisierung der Garantien, damit mehr Geld der Vorsorgesparer in volatilere, aber letztlich renditeträchtigere Anlageklassen wie Aktien fließen kann. In der letzten Legislaturperiode hat der damalige Bundesfinanzminister und heutige Bundeskanzler Scholz eine derartige Reform der privaten Altersvorsorge blockiert. Nun muss die Politik endlich liefern: Die Reform der privaten Altersvorsorge darf nicht länger aufgeschoben werden. Die Fokusgruppe private Altersvorsorge der Bundesregierung hat hierfür sehr sinnvolle Vorschläge geliefert!