Weg frei für paraffinische Dieselkraftstoffe: Erfolg für den Wirtschaftsrat
Am Mittwoch, dem 22.11.2023, hat das Bundeskabinett eine Kernforderung des Wirtschaftsrats aufgegriffen und die Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (10. BImSchV) geändert. Durch diese Änderung ist nun der Weg für eine künftig ausgeweitete Nutzung paraffinischer Dieselkraftstoffe, darunter auch rest- und abfallstoffbasierte Kraftstoffe, wie HVO100, geebnet.
Der Wirtschaftsrat erklärt dazu:
„Die lange Zeit ideologisch geführte Debatte um die Mobilitätswende ging an der Realität vieler OEMs und Endnutzer vorbei und drohte somit, die gesteckten CO2-Ziele im Verkehrssektor zu verfehlen.
Deutsche Unternehmen entwickeln die weltweit effizientesten und zuverlässigsten Verbrennermotoren – Die inhaltliche Versteifung auf die Themen der E-Mobilität hat den Blick für andere naheliegende, praktikable, wirtschaftliche und zielführende Lösungsansätze, wie der Nutzung abfallbasierter Kraftstoffe, getrübt. Die Klassifizierung paraffinischer Dieselkraftstoffe als Reinkraftstoffe ist ein Schritt in die richtige Richtung, um eine technologieoffene und effektive Mobilitätswende zu gewährleisten.“
Bisher konnten jene Kraftstoffe, welche unter anderem auf Basis von Erdgas oder Altspeiseöl hergestellt werden, mit einer Beimischungsquote von 26 % zu konventionellen Dieselkraftstoffen hinzugefügt werden. Der aktuelle Beschluss erlaubt nun die Nutzung jener Kraftstoffe in 100-prozentiger Konzentration, sofern sie der DIN EN 15940 Norm entsprechen.
Bereits im Januar 2023 setzte sich der Wirtschaftsrat im Rahmen eines Verbände-Bündnisses für die Freigabe von HVO als Reinkraftstoff ein. Dieser Vorstoß stieß seinerzeit auf großflächig positives Feedback aus Industrie und Politik und zeigt erneut die Bedeutung von Pragmatismus, Realitätsbezug und Technologieoffenheit, wenn es darum geht, die Mobilitätswende weiter klimagerecht voranzutreiben.